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Folter und Misshandlung: bedeutende Lücken in den Bereichen Haft, Asyl und Polizeigewalt

12.06.2023

Am 12. und 13. Juli wird der UNO-Ausschuss gegen Folter den achten periodischen Bericht der Schweiz überprüfen. Dieser im Mai 2019 veröffentlichte Bericht legt dar, wie der Bund und die Kantone ihre Verpflichtungen aus dem Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe erfüllt haben.

Medienmitteilung 12. Juni 2023 der NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz

Im Vorfeld dieser Prüfung hat die NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz, der über 100 NGOs angehören, am 12. Juni 2023 einen Alternativbericht veröffentlicht, in dem sie ihre eigenen Beobachtungen zur Einhaltung der Menschenrechtsverpflichtungen durch die Schweiz darlegt und den Behörden eine Reihe von Empfehlungen zur Verbesserung der Situation unterbreitet.

Zu den im Bericht der Plattform angesprochenen Mängeln gehören insbesondere erhebliche Probleme in den Bereichen Haft, Asyl und Polizeigewalt: «Trotz mehrerer Empfehlungen von UN-Mechanismen sind viele Massnahmen zur Bekämpfung von Folter noch immer nicht umgesetzt, insbesondere die Einrichtung unabhängiger Stellen auf kantonaler Ebene, die befugt sind, Beschwerden über Polizeigewalt entgegenzunehmen und zu bearbeiten», erklärt Etienne Cottier von ACAT-Schweiz, einer NGO, die sich gegen Folter und Misshandlung einsetzt. «Ausserdem ist in den Haftanstalten der Zugang zu medizinischer Versorgung besonders problematisch, vor allem für Häftlinge, die an einer psychischen Störung leiden.»

Joëlle Spahni von AsyLex, einem Verein, der Asylsuchenden Rechtsberatung anbietet, fährt fort: «Seit der Veröffentlichung des Berichts der Schweiz im Mai 2019 hat sich die Menschenrechtslage in einigen Bereichen nicht verbessert, insbesondere was den Grundsatz der Nichtzurückweisung von Asylsuchenden betrifft, der in der Schweiz im Rahmen von Dublin-Rückführungen und Rückführungen in sogenannte “sichere Drittstaaten” regelmässig verletzt wird.»

«Nach dieser achten periodischen Überprüfung durch den Anti-Folter-Ausschuss wird der Bundesrat Selbstkritik üben müssen», sagt Etienne Cottier. «Die Zivilgesellschaft erwartet, dass er diese Gelegenheit nutzt, um den Schutz vor Folter und Misshandlung in der Schweiz systematisch zu stärken.»

Matthias Hui von humanrights.ch schliesst: «Wir fordern eine bessere Koordination seitens des Bundes, die die Beteiligung der Kantone und der Zivilgesellschaft einschliesst, damit die Empfehlungen des Anti-Folter-Ausschusses tatsächlich umgesetzt werden».

Der Bericht kann hier heruntergeladen werden.

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