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Die Inklusions-Initiative als Schlüssel für ein selbstbestimmtes Leben

10.10.2023

Gleichstellung, Teilhabe und Selbstbestimmung ist für die 1.7 Millionen Menschen mit Behinderungen in der Schweiz noch keine Realität. Das will die Inklusions-Initiative ändern.

Gastartikel von Islam Alijaj, Präsident von Tatkraft, einem Verein zur Förderung des Potenzials von Menschen mit Behinderungen und Mitinitiant der Inklusions-Initiative. Seit einem Jahr sitzt der Schweizer mit kosovarischen Wurzeln im Zürcher Gemeinderat und kandidiert nun für den Nationalrat.

Die Schweiz hat seit dem Jahr 2004 ein Behindertengleichstellungsgesetz und im Jahr 2014 die UNO-Behindertenrechtskonvention ratifiziert. Trotzdem werden Menschen mit Behinderungen in der Schweiz immer noch diskriminiert. Sie stossen tagtäglich auf viele Hürden und Barrieren, die ihnen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erschweren oder gar unmöglich machen.

So leben rund 150'000 Menschen mit Behinderungen in Wohnheimen. Viele Gelder sind an Heimplätze gebunden. Dadurch fehlen die finanziellen Mittel für die Unterstützung selbstbestimmter Wohnformen. Diese sind jedoch wichtig, damit jeder Mensch seinen Wohnort und die Wohnform selbst auswählen und Alltagsentscheide, wie die Schlafenszeit, was gegessen oder angezogen wird, selbst treffen kann.

Auch der Zugang zum Arbeitsmarkt, zu Aus- und Weiterbildungen, zum öffentlichen Verkehr, zu kulturellen Veranstaltungen, medizinischer Versorgung und wichtigen Informationen und Dienstleistungen der Behörden ist nicht gewährleistet. Die Ausübung einer beruflichen oder politischen Tätigkeit ist für viele Menschen mit Behinderungen nicht möglich, da die notwendige Assistenz fehlt. Zum Beispiel kann sich ein Mensch mit Sprechbehinderung mit dem heutigen System nicht die benötigte Verbalassistenz leisten, um einer Arbeit nachzugehen. Eine gehörlose Person, die sich politisch engagieren möchte, benötigt immer eine Gebärdensprachdolmetschung. Auch das ist heute nicht vorgesehen.

Bleibt die Frage, warum ein so hochentwickeltes Land wie die Schweiz in Sachen Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen bis heute so rückständig ist? Ich bin davon überzeugt, dass sich die Situation erst dann verbessern wird, wenn wir Menschen mit Behinderungen unsere Anliegen selbst in die Hand nehmen und politische Verantwortung übernehmen. Heute teilt nur einer von 200 Nationalrät*innen unsere Erfahrung. Doch im historischen Jahr der ersten Behinderten-Session kandidieren endlich viele Menschen mit Behinderungen – mich eingeschlossen – selbst für die Parlamente. Das ist der Geist, mit dem wir in Zukunft mehr Gleichstellung erreichen können und das ist auch der Geist der Inklusions-Initiative, die ich gemeinsam mit vielen Verbündeten auf den Weg gebracht habe.

Die Inklusions-Initiative streicht in Artikel 8 der Bundesverfassung zum Diskriminierungsverbot den Absatz 4 mit dem Wortlaut «Das Gesetz sieht Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen der Behinderten vor» und schlägt einen neuen Artikel 8a «Rechte von Menschen mit Behinderungen» vor. Denn es geht bei der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen nicht lediglich um die Beseitigung von Nachteilen. Die Initiative fordert, dass jeder Mensch das Recht auf freie Wohnform und Wohnort hat, die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen ein Ende hat und genügend Assistenz zur Verfügung gestellt wird. Jeder Mensch soll vollumfänglich am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Damit soll die tatsächliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen endlich Priorität werden.