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Der Schutz der Familie

08.10.2018

Im Folgenden werden einige Eckpunkte für das Verständnis des im internationalen Recht und in der Bundesverfassung verankerten Menschenrechts auf Schutz der Familie dargelegt. Die Angaben dienen einer Einführung und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Grundgehalt

Das Menschenrecht auf Schutz der Familie schützt das Zusammenleben des Menschen mit seiner Familie. Unter den Begriff «Familie» fallen die Beziehungen zwischen Personen, die in der jeweiligen Gesellschaft als Familie betrachtet werden. Der Schutzbereich ist folglich vom jeweiligen Kontext abhängig. Der Schutz der Familie erfasst umfasst unter anderem folgende Aspekte:

  • Die Zusammenführung und das Zusammenbleiben von Mitgliedern einer Familie
  • Der Kontakt von Eltern zu ihren Kindern nach einer Scheidung
  • Die Gewährleistung des Kontakts zu einem ausserhalb der Ehe geborenen Kind

Rechtsquellen

Der Schutz der Familie wird sowohl von zahlreichen internationalen Menschenrechtsverträgen, als auch auf nationaler Ebene garantiert.

Pflichten des Staates

Individuen oder Gruppen sind die Rechtsträger/innen von Menschenrechten. Demgegenüber fallen den Staaten drei Pflichten zu: Die Achtungs-, Schutz- und Gewährleistungspflicht.

Achtungspflichten

Der Staat und seine Organe haben nicht gerechtfertigte Eingriffe in das Recht auf den Schutz der Familie zu unterlassen. So beispielsweise: 

  • die Trennung von Eltern und Kindern ohne zureichenden Grund
  • das Verhindern von Kontakten zwischen Inhaftierten und ihren Angehörigen

Schutzpflichten

Der Staat und seine Organe müssen Massnahmen gegen Verletzungen der Rechts auf den Schutz der Familie durch nicht-staatliche Dritte (Privatpersonen, Unternehmen etc.) ergreifen. So beispielsweise:

  • Sicherstellen des Kontakts eines Kindes zum obhuts- oder besuchsberechtigten Elternteil
  • Massnahmen zur Verhinderung von Kindsentführungen durch einen Elternteil

Gewährleistungspflichten

Der Staat und seine Organe müssen institutionelle und materielle Voraussetzungen schaffen, um die volle Realisierung dieses Rechts zu gewährleisten. Dazu zählt beispielsweise:

  • wirksame Beschwerdemöglichkeiten gegen Verletzungen des Rechts auf Schutz des Familienlebens 
  • der Familiennachzug im Asyl- und Ausländerrecht
  • die Gewährlsitung des Kontakt der Kinder zu beiden Elternteilen im Scheidungsrecht

Legitime Einschränkungen

Das Recht auf Schutz der Familie darf nur eingeschränkt werden, wenn die allgemeinen Bedingungen für Eingriffe in Grund- und Menschenrechte erfüllt sind. Dafür muss eine gesetzliche Grundlage vorhanden und die Einschränkung notwendig und verhältnismässig sein, um die öffentliche Ordnung, Sicherheit oder Sittlichkeit sicherzustellen, oder die Grund- und Menschenrechte anderer zu wahren.

Beispiele für legitime Einschränkungen:

  • Kinderschutzmassnahmen wie zum Beispiel die Trennung eines Kindes von seinen Eltern zum Wohl des Kindes
  • Ausweisung eines delinquenten ausländischen Familienangehörigen zum Schutz der öffentlichen Ordnung und zur Verhinderung weiterer strafbarer Handlungen
  • Altersbeschränkung für Familiennachzug

Kontroverse Themen

Ausgewählte Rechtsprechung und Empfehlungen

Online-Texte zur Vertiefung

Inhaltlich verwandte Menschenrechte

Quellen für diesen Artikel