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Schweiz kandidiert für Sitz im Menschenrechtsrat

25.04.2006

Die Schweiz hat als eines der ersten Länder ihre Kandidatur für einen Sitz im UNO-Menschenrechtsrat präsentiert. Dies berichtet die SDA. Demnach machen die Schweizer Diplomaten in einem fünfseitigen Bewerbungsbrief an die UNO auch wichtige Wahlversprechen.

Die Schweiz werde demnächst mehrere Zusatzprotokolle zu internationalen Abkommen über die Menschenrechte ratifizieren, versprechen die Diplomaten. Sie erwähnen gemäss SDA die Zusatzprotokolle zur Anti-Folterkonvention und zur Antirassismuskonvention. Da es zur UNO-Konvention gegen Rassendiskriminierung gar kein Zusatzprotokoll gibt, sondern ein individuelles Mitteilungsverfahren nach Art. 14, welches zudem seit 2003 für die Schweiz in Kraft ist, dürfte der Agentur hier ein Fehler unterlaufen sein. Es ist davon auszugehen, dass die Behörden die Ratifizierung des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte der Frauen (CEDAW) in Aussicht stellten. Diese Vermutung wurde inzwischen vom EDA-Papier «Freiwillige Beiträge und Verpflichtungen gemäss Resolution A/RES/60/251» (vgl. unten) bestätigt.

Die SDA schreibt über den Inhalt des Briefes der Schweiz zudem: «Der Rückzug von Vorbehalten gegen den UNO-Pakt über zivile und politische Rechte und die UNO-Kinderrechtskonvention werde geprüft, heisst es weiter. Das Fakultativprotokoll gegen Kinderhandel und- prostitution soll «in naher Zukunft» ratifiziert werden. Die Schweizer Behörden verpflichten sich ausserdem, auf Bundesebene und in den Kantonen für die Menschenrechte zu sensibilisieren. In seiner Entwicklungszusammenarbeit wolle Bern die Menschenrechte ins Zentrum stellen.
Klare Kriterien für eine Wahl in den Rat gibt es nicht, aber jedes gewählte Land muss eine Art Menschenrechtsbilanz unterbreiten. Die Wahl für die 47 Mitglieder des UNO-Menschenrechtsrates wird am 9. Mai stattfinden. Gemäss Auskunft des UNO-Mediensprechers José-Luis Diaz haben bislang 17 Staaten ihre Kandidatur unterbreitet. Für die sieben Sitze des Westens hätten sich bis jetzt die Schweiz, Deutschland, Griechenland und Portugal beworben. im Vorgängergremium des Rates, der Menschenrechtskommission der UNO, hatte die Schweiz lediglich Beobachterstatus.»

Unterdessen haben die USA bekannt gegeben, dass sie keine Kandidatur für den UNO-Menschenrechtsrat hinterlegen wollen. Diese Haltung entspricht dem vorgängigen Widerstand der USA gegen die Schaffung des neuen Gremiums.

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