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Schweizerische Menschenrechtspolitik seit 1945

Die Menschenrechtspolitik ist heute ein wichtiger Bestandteil der schweizerischen Aussenpolitik. Zuvor vergingen allerdings Jahrzehnte, die von ausgeprägter Zurückhaltung der Schweiz geprägt waren. Dies zeigt die Dissertation zur schweizerischen Menschenrechtspolitik im Kalten Krieg von Jon A. Fanzun, Politologe und Vorstandsmitglied von Humanrights.ch / MERS.

«Die weit verbreitete Ansicht, wonach das Engagement für die Menschenrechte eine ‚Konstante der schweizerischen Aussenpolitik’ sei, ist aus historischer Perspektive nicht haltbar», schreibt Fanzun, der in seiner Arbeit besonderes Gewicht auf die 1960er und 70er Jahre legt. Fanzun stützt sich vor allem auf Quellen aus dem Eidgenössischen Politischen Departement (seit 1979 EDA) und beleuchtet den langen Weg zum Beitritt zu internationalen Organisationen und Konventionen. Er legt dar, dass das Selbstverständnis der Schweiz, welches stark auf den Grundsätzen Neutralität und Souveränität basiert, einem aktiven Eintreten für die Belange der Menschenrechte häufig im Weg stand. Die Arbeit zeigt auch, dass die Behörden die Aussenwirtschaft als wertfrei begriffen und sich bis in die 1990er Jahre kategorisch dagegen wehrten, wirtschaftliche Beziehungen mit menschenrechtlichen Zielen zu verbinden.

Der Historiker Georg Kreis nannte die Dissertation von Fanzun, die nun unter dem Titel «Die Grenzen der Solidarität. Schweizerische Menschenrechtspolitik im Kalten Krieg» in Buchform vorliegt, in einer ausführlichen Buchbesprechung in der NZZ «höchst informativ».

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