humanrights.ch Logo Icon

Hintergrund der Beratungsstelle

13.06.2017

humanrights.ch betreibt seit Februar 2017 eine unabhängige Beratungsstelle für Menschen im Freiheitsentzug. Nach einer dreijährigen Pilotphase im Kanton Bern ist das Projekt in ein permanentes Angebot von humanrights.ch übergegangen und weitet den regionalen Wirkungsbereich nach und nach aus. Der Fokus der Beratungsstelle liegt zur Hauptsache auf dem Straf- und Massnahmenvollzug und nicht auf anderen Formen des Freiheitsentzugs wie etwa die Fürsorgerische Unterbringung oder die Untersuchungshaft.

Warum braucht es die Beratungsstelle?

Der Gefängnisalltag ist kein einfacher. Lange Arreststrafen, Verweigerung des Urlaubs und der bedingten Entlassung oder Einschränkungen der Besuchszeiten sind nur einige der Entscheide, welche die Gefangenen im Vollzugsalltag hart treffen. Diese Grundrechtseingriffe müssen im Einzelfall verhältnismässig sein. Und auch im Strafvollzug gilt: Die Menschen müssen sich gegen behördliche Entscheide wirksam zur Wehr setzen können.

Dies bedingt, dass die inhaftierten Personen erstens ihre Rechte kennen, zweitens wissen, wo sie sich beschweren müssen und drittens Unterstützung erhalten, um ihre Rechte wirksam geltend zu machen. Während Menschen in Freiheit bei rechtlichen Fragen auf verschiedene Weise Unterstützung finden, etwa indem sie sich persönlich bei einer spezialisierten Stelle beraten lassen, bleibt der Zugang zum Recht für Gefangene oftmals versperrt. Denn es handelt sich um Menschen mit meist sehr geringen Gestaltungsspielräumen in ihrer gesamten Lebensführung: Sie kennen häufig das Rechtssystem kaum, kommen aus bildungsfernen Schichten und verfügen nicht über die notwendigen finanziellen Mittel, um sich eine Rechtsvertretung leisten zu können. Für Gefangene ist es demnach enorm anspruchsvoll zu wissen, welche Rechte sie haben und wie sie diese durchsetzen können.

humanrights.ch setzt sich als einzige Menschenrechtsorganisation schweizweit dafür ein, den Anspruch der Gefangenen auf eine niederschwellige Rechtsberatung zu verwirklichen.

Kodifiziert ist dieser Anspruch explizit in den Europäischen Strafvollzugsgrundsätzen (Ziff. 23) und in den UNO-Mindestgrundsätzen für die Behandlung der Gefangenen  («Nelson Mandela Regeln», Regel 61).Gemäss der Europäischen Strafvollzugsgrundsätzen haben alle Gefangenen Anspruch auf Rechtsberatung und die Vollzugsbehörden haben ihnen hierzu in angemessener Weise den Zugang zu ermöglichen (Ziff. 23.1). Und die «Nelson Mandela Regeln») halten in der Regel 61 fest: «Den Gefangenen sind ausreichende Gelegenheit, Zeit und Möglichkeiten zu geben, damit sie von (...) einem Anbieter rechtlicher Unterstützung aufgesucht (...) werden, mit diesem verkehren und sich von ihm beraten lassen können (...)». Und in Ziff. 3: «Gefangene sollen Zugang zu wirksamer rechtlicher Unterstützung haben».

Das Prison Research Team der Universität Bern bestätigt in seiner Projektevaluation von 2019 die Wichtigkeit der Beratungsstelle und empfiehlt, das Projekt weiterzuführen und auszubauen. Im Gefängnisalltag komme es immer wieder zu heiklen Situationen, in denen sich Gefangene ohne anwaltschaftliche Vertretung kaum wirksam wehren können. Das Projekt schliesse demnach eine wichtige Lücke und fördere einen wirksamen Rechtsschutz.

Was leistet die Beratungsstelle?

In einem ersten Gespräch werden die ratsuchenden Personen angehört, die Bedürfnisse abgeklärt und mögliche Handlungsoptionen erörtert. Die Beratungsstelle hilft den ratsuchenden Personen, (rechtliche) Entscheide von Behörden oder Gerichten zu verstehen und Missverständnisse aufzuklären.

In einem zweiten Schritt kann die Beratungsstelle Akteneinsicht verlangen und bei den Behörden intervenieren. Komplexe Rechtsfragen werden an spezialisierte Anwälte*innen weitergeleitet, welche sodann die Rechtsvertretung übernehmen können. Für die Triage an Anwälte*innen stellt die Beratungsstelle einen minimalen Fonds für Kostengutsprachen an Rechtsvertreter*innen.

humanrights.ch registriert und dokumentiert die Fälle aus der Beratungspraxis unter Berücksichtigung des Datenschutzes und unter Einbezug der Betroffenen. Hierfür wurde eine Fallerfassungssystem Freiheitsentzug «FaFez» entwickelt, welches eine einheitliche Erfassung, Kategorisierung und statistische Auswertung von Beratungsfällen ermöglicht.

Welche Grundsätze verfolgt die Beratungsstelle?

humanrights.ch achtet darauf, dass sowohl den national verankerten (Grund-)rechten wie auch den internationalen Übereinkommen und den rechtlich nicht direkt verbindlichen internationalen Vorgaben (sog. soft law) Rechnung getragen wird. Die Beratungsstelle trägt dazu bei, den Grundrechtsschutz der Betroffen zu stärken, indem die Behörden auf Schwachstellen aufmerksam gemacht und bei der Umsetzung ihrer menschrechtlichen Verpflichtungen unterstützen werden.

Die Beratungsstelle versucht wenn möglich eine vermittelnde Rolle einzunehmen. Falls der Beratungsdienst zum Schluss kommt, dass die Rechte einer Person verletzt werden, weist sie die Vollzugseinrichtungen in einem ersten Schritt auf die Missstände hin und unterbreitet ihr konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Situation. Komplexe Rechtsfragen werden an spezialisierte Anwälte weitergeleitet, welche sodann die Rechtsvertretung übernehmen können.

Finanzierung der Beratungsstelle

kontakt

Livia Schmid
Leiterin Beratungsstelle Freiheitsentzug

livia.schmid@humanrights.ch
031 302 01 61
Bürozeiten: Di/Do/Fr