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Nationale Menschenrechtsinstitution

Menschenrechtsinstitution: Forderung bleibt bestehen

10.10.2005

 

Der Nationalrat ist am 7. Oktober 2005 dem Antrag seiner staatspolitischen Kommission gefolgt und hat die Frist der Parlamentarischen Initiative von Vreni Müller-Hemmi zur Schaffung einer nationalen Menschenrechtsinstitution verlängert. Damit bleibt auf parlamentarischer Ebene die Forderung nach der Errichtung einer eidgenössischen Kommission für Menschenrechte bestehen. Die Kommission muss nun bis spätestens zur Sommersession 2007 eine Vorlage zur Umsetzung ausarbeiten.

Der Nationalrat hatte die parlamentarische Initiative Müller-Hemmi zur Schaffung eines eidgenössischen Menschenrechtsgremiums am 20. Juni 2003 mit 101 gegen 74 Stimmen gemäss Antrag der vorberatenden Kommission angenommen. Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SPK) hatte sich im Juli 2002 mit 14 zu 10 Stimmen dafür ausgesprochen, die Vorlage zu unterstützen.

Der Abstimmung in der grossen Kammer ging reges Lobbying voraus. Zuerst schalteten sich die Arbeitgeber ein und warben in einem Brief an die bürgerlichen Nationalrät/innen dafür, die Initiative Müller-Hemmi abzulehnen (siehe hierzu Artikel des Tages-Anzeigers vom 7. Juni 2003). Darauf richtete die AG Menschenrechtskommission einen Appell an die Mitglieder des Nationalrates. Darin bekräftigte sie die Argumente, die für eine nationale Menschenrechtsinstitution sprechen.