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Bundesrat muss über seine Menschenrechtspolitik berichten

15.12.2004

Im Jahr 2000 hat die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates (APK NR) ein Postulat eingereicht, das den Bundesrat beauftragt, einmal pro Legislatur in einem Situationsbericht Auskunft zu geben über die getroffenen, eingeleiteten und geplanten Massnahmen und Bemühungen zur Förderung einer wirksamen und kohärenten Menschenrechtspolitik. Der Bundesrat wollte das Postulat abschreiben. Er begründete dies damit, dass über die Menschenrechtspolitik der Schweiz regelmässig anderweitig Bericht erstattet werde und es keinen zusätzlichen Bericht brauche. Der Nationalrat hat sich dem bundesrätlichen Ansinnen widersetzt. Er hat am 14. Dezember 2004 mit 82 zu 77 Stimmen beschlossen, das Postulat aufrecht zu erhalten. Der Rat folgte damit seiner Kommission, die ausführte, dass das Postulat erst dann abgeschrieben werden soll, wenn der erste der geforderten Berichte dem Parlament vorliegt. 

In einem anderen Fall folgte der Nationalrat dem Bundesrat. Mit 99 zu 74 beschloss die grosse Kammer, ein Postulat der APK NR zum Thema Menschenrechte und Handelsverträge abzuschreiben. Dieses Postulat ersuchte den Bundesrat, «alle Schritte zu unternehmen, welche dazu geeignet sind, in den Ländern, mit welchen die Schweiz Handelsverträge abschliesst, die Achtung der Menschenrechte und die Anwendung der Grundregeln der ILO zu fördern.»

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