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Schweizer Reaktionen auf die Eskalation der Gewalt in Nahost

10.08.2006

Die Schweizer Sektion von Amnesty International (AI) hat den Bundesrat in einem offenen Brief aufgefordert, sich für einen sofortigen Waffenstillstand im Konflikt im Libanon und in Israel einzusetzen. Ausserdem ruft die Menschenrechtsorganisation die Regierung auf, gegen die Kriegsparteien ein Waffenembargo zu verhängen. Letzteres hatten zuvor bereits die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GsoA), die Grüne Partei und die SP gefordert.

An einer Sondersitzung Ende Juli hatte der Bundesrat beschlossen angesichts der humanitären Katastrophe, welche die israelischen Bombenangriffe im Libanon ausgelöst hatten, die Unterstützung an das IKRK um 5 Millionen Franken aufzustocken. Ausserdem entschied der Bundesrat die diplomatischen Bemühungen der UNO für einen raschen Waffenstillstand zu unterstützen. Auf weitergehende Wertungen und Entscheide hat der Gesamtbundesrat verzichtet. Insbesondere wird ein geplanter Kauf eines militärischen Funkaufklärungssystems in Israel in dreistelliger Millionenhöhe nicht in Frage gestellt.  

Calmy-Rey kritisiert Israels Vorgehen

Mitte Juli 2006 hatte sich die Lage im Nahen Osten innert weniger Tage dramatisch verschärft. Nach der Entführung zweier israelischer Soldaten durch die Hisbollah-Milizen bombardierte Israel den Libanon. Die schweren Bombenangriffe wurden seitens der Hisbollah mit Raketenangriffen auf nordisraelische Städte erwidert. Unter den Kampfhandlungen leidet insbesondere die Zivilbevölkerung in Südlibanon und in einzelnen Quartieren in Beirut. Laut Schätzungen sind im Libanon zwischen 600'000 und 800'000 Menschen auf der Flucht.

Aussenministerin Micheline Calmy-Rey hatte anlässlich einer Medienkonferenz am 20. Juli 2006 in Bern das israelische Vorgehen als unverhältnismässig und völkerrechtswidrig verurteilt. Mit Angriffen auf die zivile Infrastruktur, auf Strassen, Brücken, ja sogar auf Ambulanzen verstosse Israel gegen die Genfer Konventionen, bekräftigte Calmy-Rey. «Das haben wir ganz klar gesagt – als erstes und einziges Land.» 

Bürgerliche wittern Gefahr für die Neutralität 

Daraufhin kritisierten Exponenten/-innen von bürgerlichen Parteien - namentlich der SVP - die klaren Worte von Calmy-Rey zum Vorgehen von Israel als neutralitätspolitisch schädlich. Dieser Vorwurf wird vom Eidg. Amt für auswärtige Angelegenheiten (EDA) mit Verweis auf die aussenpolitischen Ziele, insbesondere der Stärkung der Menschenrechte und des Völkerrechts klar zurückgewiesen. Auch der FDP-Pressedienst hält die neutralitätspolitische Kritik für unbegründet. Hingegen wird der Aussenministerin von dieser Seite vorgeworfen, sie betreibe aus primär innenpolitischen Gründen «Betroffenheitspolitik» ohne ein strategisches Konzept gegenüber der Krisenregion des Nahen Ostens. Dieser Vorwurf vermag nicht zu überzeugen. Das EDA pochte in seinen Stellungnahmen zu diesem Konflikt bisher auf völkerrechtliche Verpflichtungen und setzte sich dafür ein, die Politik der Friedensförderung sowie die humanitäre Hilfe zu stärken. Dies ist angesichts des Verfassungsauftrags des EDA, sich für die Achtung der Menschenrechte einzusetzen (BV Art. 54), eine nachvollziehbare Strategie, die aus Sicht der Menschenrechte durchaus zu begrüssen ist. Zu Recht bemängelte die SP Schweiz nach der Sondersitzung der Regierung Ende Juli, dass diese Politik vom Gesamtbundesrat viel zu wenig gestützt werde.


Engagement der Schweiz gegen die israelische Trennmauer im Westjordanland

(Artikel vom 11.08.2005)

Der Bundesrat hat im Februar 2004 die Ansicht vertreten, dass Israel mit dem Bau der Trennmauer durch palästinensische Gebiete gegen internationales Völkerrecht verstosse. Die Schweizer Regierung verlangte deshalb in einer Eingabe, dass der israelische Sperrwall vom internationalen Gerichtshof in Den Haag beurteilt wird. Am 23. Februar 2004 haben die Anhörungen vor dem internationalen Gerichtshof in Den Haag begonnen.

Bereits anfangs Februar 2004 bezeichnete der Bundesrat in der Antwort auf eine Interpellation von Ruth-Gaby Vermot den Bau der israelischen Trennmauer als einen Verstoss gegen das humanitäre Völkerrecht. Zitat aus der Antwort des Bundesrats:
«Durch den Beginn des Mauerbaus und dessen Weiterführung verändert die israelische Regierung den territorialen Umriss des Westjordanlandes und verstösst damit gegen das humanitäre Völkerrecht. Dies hat auch besorgniserregende wirtschaftliche, soziale und humanitäre Auswirkungen auf das Leben einer grossen Zahl von Palästinensern. Das humanitäre Völkerrecht ist ein Kompromiss zwischen rechtmässigen militärischen Erfordernissen und dem minimalen Schutz von Personen. Es erlaubt zwar der Besatzungsmacht, Sicherheitsmassnahmen zu treffen; diese Massnahmen dürfen jedoch die Grundrechte der geschützten Personen nicht beeinträchtigen. Der Mauerbau verstärkt die Einschränkungen der Bewegungsfreiheit der Palästinenser und limitiert den Zugang der Bevölkerung zu ihren Arbeitsplätzen, ihrem Land sowie zu Gesundheits- und Bildungseinrichtungen.»

Die Schweiz engagierte sich in der Frage der israelischen Trennmauer auch auf internationalem Parkett. Sie übernahm als Depositarstaat der Genfer Konventionen ein UNO-Mandat,, nach Wegen zu suchen, wie angesichts des Baus der Sperranlage dem humanitären Völkerrecht im Nahostkonflikt mehr Beachtung verschafft werden könnte. Das Mandat ging zurück auf eine Resolution zur israelischen Sperranlage, welche die UNO-Vollversammlung im Juli 2004 mit 150 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen (Israel, USA, Australien und 3 Südseeinseln) und 10 Enthaltungen annahm.

Das Eidg. Departement für Auswärtige Angelegenheiten hat im Rahmen dieses Mandats während Monaten Interviews mit Vertretern Israels, der Palästinenser, der Arabischen Liga, Ägyptens, des IKRKs, der USA und der Europäischen Union durchgeführt. Den Bericht lieferte die Schweiz im Juni 2005 bei der UNO ab. Die Öffentlichkeit wurde jedoch über die Ergebnisse nicht näher informiert. Das EDA liess gegenüber der Zeitung «Der Bund» im August verlauten, dies sei nicht der Entscheid der Schweiz, sondern der UNO gewesen. Die Autorin des Artikels im «Bund» hat einige inhaltliche Punkte des Berichts festgehalten.

Anlässlich der Fragestunde im Nationalrat in der Herbstsession 2005 hat sich Aussenministerin Micheline Calmy-Rey knapp zum Schweizer Bericht über die Sperrmauer in Israel geäussert. Mit der Übergabe des Berichts an die UNO-Generalversammlung sei das Mandat der Schweiz abgeschlossen. Es gebe keinen Grund für zusätzliche Schritte des Aussenministeriums oder des Bundesrates, sagte Calmy-Rey im Nationalrat. Anlass war eine Frage von Nationalrat Daniel Vischer (GPS, ZH).

  • Bericht der Schweiz vom 27. Juni 2005 (online nicht mehr verfügbar)
  • Under the Guise of Security
    Bericht über die Auswirkungen der Trennmauer vom Dezember 2005
    Erstellt von den Israelischen NGOs Bimkom und B'Tselem (Englisch, pdf, 89 S.)

Weitere Informationen


Besorgnis über Eskalation der Gewalt im Gazastreifen

(Artikel vom 18.05.2004)

Das Eidegenössische Departement für auswärtige Angelegengheiten (EDA) zeigt sich tief besorgt über die Eskalation der Gewalt in der Grenzregion des Gazastreifens zu Ägypten. Die Beschiessung der Zivilbevölkerung sowie die Zerstörung von Privathäusern durch israelische Sicherheitskräfte stellten schwere Verstösse gegen die vierte Genfer Konvention dar. Das EDA ersucht Israel dringlich, die Regeln des humanitären Völkerrechtes zu respektieren und insbesondere die Bestimmungen der 4. Genfer Konvention zum Schutz der Zivilpersonen in ihrer Gesamtheit anzuwenden, wie es seiner Verantwortung als Besatzungsmacht entspricht.

Am 19. Mai verabschiedete der UNO-Sicherheitsrat eine Resolution (Res 1544), in der Israel wegen der Tötung von palästinensischen Zivilisten und des Abrisses von Wohnhäusern in Rafah kritisiert wird. Israel müsse, so der Resolutionstext, als Besatzungsmacht seine rechtliche Verantwortung gemäss der Vierten Genfer Konvention erfüllen und das Leben der Zivilisten in Kriegszeiten schützen. Die USA beschränkten sich im Kontrast zu ihren sonstigen Veto-Gewohnheiten damit, der Stimme zu enthalten.

Am 18. Mai veröffentlichte Amnesty International (AI) einen neuen Bericht zu den Hauszerstörungen durch die israelische Armee. Gemäss diesem Bericht hat Israel in den letzten dreieinhalb Jahren über 3000 Häuser von Palästinensern zerstört. Hauszerstörungen werden laut dem Bericht zum einen als Kollektivstrafe für palästinensische Angriffe durchgeführt und zum anderen weil sie dem Ausbau israelischer Siedlungen im Wege stehen. In beiden Fällen handle es sich um Verstösse gegen das Völkerrrecht, manchmal auch um Kriegsverbrechen. AI ruft die Staatenwelt auf, Israel keine Waffen und Ausrüstung zu liefern, die für Hauszerstörungen und andere Menschenrechtsverletzungen eingesetzt werden können.