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Keine zusätzliche Kürzung bei der Förderung der Menschenrechte

12.01.2005

Im Rahmen der Behandlung des Voranschlags des Bundes für das Jahr 2005 hatte der Nationalrat in der Wintersession 2004 über einen, vornehmlich von SVP-Kreisen unterstützten Minderheitsantrag abzustimmen, der eine Kürzung des Kredits für zivile Konfliktbearbeitung und Menschenrechte um 5 Millionen Franken verlangte. Nationalrat Pirmin Schwander (SVP, Schwyz) vertrat im Namen der Minderheit die Meinung, dass die Ausgaben für friedensfördernde und friedenserhaltende Massnahmen, die in den letzten Jahren ständig zugenommen hätten, auf dem Niveau von 2003 zu stabilisieren seien. Nationalrätin Vreni Müller-Hemmi (SPS, Zürich) erinnerte daran, dass die Friedens- und Menschenrechtsförderung ein prioritärer Bereich sei, der auch vom Parlament als solcher anerkannt worden sei. Die vorgeschlagene überproportionale Kürzung würde, so Müller-Hemmi weiter, die Glaubwürdigkeit der schweizerischen Friedens- und Menschenrechtspolitik unterhöhlen. Bundesrat Rudolf Merz lehnte den Antrag auf Kürzung im Namen des Gesamtbundesrates ebenfalls ab. Der Nationalrat stimmte mit 110 zu 56 zugunsten der Mehrheit und lehnte den Kürzungsantrag ab.

Die grosse Kammer hatte überdies auch über einen Aufstockungsantrag und einen Kürzungsantrag im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit zu entscheiden. Ein erster Minderheitsantrag verlangte Mehrausgaben von rund 250 Millionen Franken für die Entwicklungszusammenarbeit und die humanitäre Hilfe, mit dem Ziel, die Ausgaben in diesen Bereichen auf 0,4 Prozent des Bruttoinlandproduktes zu erhöhen (Milleniumsziel der UNO). Eine zweite Minderheit wollte die Ausgaben für die Entwicklungszusammenarbeit dagegen um mehrere Prozentpunkte kürzen. Der Nationalrat lehnte alle Minderheitsanträge von links und rechts deutlich ab und folgte den Anträgen der Mehrheit und des Bundesrates.

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