29.04.2010
In der Frühlingssession 2010 hat das Parlament gegen den Willen des Bundesrates beschlossen, dass in der Schweiz gewalttätige Computerspiele verboten werden sollen. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat eine entsprechende Motion von Nationalrätin Evi Allemann (SP, BE) mit 19 gegen 12 Stimmen gutgeheissen. Der Bundesrat muss nun ein Gesetz ausarbeiten, welches die Herstellung, das Anpreisen, die Einfuhr, den Verkauf und die Weitergabe von Spielprogrammen verbietet, in denen «grausame Gewalttätigkeiten gegen Menschen und menschenähnliche Wesen zum Spielerfolg beitragen», wie es im Originaltext der Motion heisst.
Vergeblich wies Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf im Ständerat daraufhin, dass der Bund in der Sache nicht untätig sei. Der Bundesrat habe das Problem erkannt und Arbeitsgruppen eingesetzt, sagte die Bundesrätin. Bevor der Bund handle, müsse jedoch die Arbeit der Kantone im Bereich Jugendschutz abgewartet werden, forderte die Bundesrätin. Denn dies sei Aufgabe der Kantone. Widmer-Schlumpf regte zudem eine Verfassungsänderung an, damit in der Schweiz eine nationale Zertifizierungsstelle eingerichtet werden kann.
Im Vorfeld der Debatte hatten sich auch die Experten mehrheitlich gegen ein generelles Verbot ausgesprochen. Die Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen forderten stattdessen einen verstärkten Jugendmedienschutz. Und auch Pro Juventute wollte keine Verbote, sondern Regeln sowie eine Förderung der Medienkompetenz. «Die Probleme der Jugendgewalt werden mit Killergame-Verboten nicht ansatzweise gelöst.»
Dokumentation
- Verbot von Killerspielen - Motion von Evi Allemann (SP/BE)
Dokumentation des Geschäftes auf der Website der Parlamentsdienste mit weiterführenden Links auf die Wortprotokolle in den Räten - Jugendmedienschutz alleine wird wirkungslos sein (omline nicht mehr verfügbar)
Mitteilung der Eidg. Kommission für Kinder- und Jugendfragen, März 2010 (pdf, 1 S.) - Pro Juventute-Flashmob auf dem Bundesplatz: Über 150 Teilnehmer fordern an Kundgebung vom Parlament sinnvolle Regelungen statt Generalverbote für Computergames
Mitteilung von Pro Juventute, März 2010 - Abschied vom pädagogischen Schonraum
Artikel des Jugendpsychologen und Medienpädagogen Allan Guggenbühl für NZZ Online, 19. April 2010
Zu den Hintergründen:
Gewisse Videogames stellen exzessive Gewalt detailgetreu dar, animieren Spielende gewalttätig vorzugehen und suggerieren dabei, dass andere Menschen straffrei getötet werden können. Nun stellt sich die Frage, ob virtuelle Spiele ein rechts- und ethikfreier Raum sein sollen. Solche Spiele verstossen gegen das Strafgesetz (Art. 135 StGB) findet ein SP-Politiker. Die Anbieter dagegen glauben ein selbst auferlegter Verhaltenskodex biete genügend Schutz. Einen dritten Weg suchen derzeit TRIAL und Pro Juventute mit einem gemeinsamen Projekt. Sie wollen erreichen, dass in Spielszenarien fiktiver Kriege auch alle Normen gelten, die in realen bewaffneten Konflikten einzuhalten sind.
Manhunt2: Vielerorts verboten, in der Schweiz erhältlich
Der sozialdemokratische Abgeordnete im Grossen Rat des Kantons Bern, Roland Näf, hat eine Klage gegen die Schweizer Lieferanten des Kriegsspiels Manhunt2 eingereicht. In diesem Game übernimmt der/die Spielende die Rolle eines Massenmörders, wobei alle möglichen Tötungsformen detailliert dargestellt werden. Gemäss Näf fällt das Spiel unter das Strafrecht, welches die Darstellung von brutaler Gewalt untersagt. Die Produktionsfirma Rockstar, welche für Manhunt 2 verantwortlich zeichnet, macht hingegen geltend, dass sie mit ihrem Spiel «die Diversität des Genres fördere». Der Videogame-Anbieter IGN Entertainment wiederum umschreibt Manhunt2 als «das blutigste je gesehene Videogame».
Manhunt2 ist in Deutschland, Irland, Italien, Australien und Neuseeland verboten. Die USA und Grossbritannien haben lediglich eine zensurierte Version zugelassen. In der Schweiz hatten sich die Lieferanten vorerst freiwillig gegen den Vertrieb des Spieles entschieden, weil dieses über das hinausgehe, was im Bereich Darstellung von Gewalt noch tolerierbar sei. Aber seit Ende 2008 ist die amerikanische, zensurierte Version des Spiels für über 18-Jährige auf Schweizer Boden erhältlich.
Selbstkontrolle spielt nur bedingt
Hierzulande existiert keine nationale Behörde, welche entsprechende Verbote aussprechen kann, die Regulierung ist den Kantonen überlassen, welche das Problem, wenn überhaupt, sehr zögerlich angehen. Für den Jugendschutz sorgt deshalb vorwiegend die Branche selber.
Ein nationaler Verhaltenskodex wurde von der Swiss Interactive Entertainmend Association (SIEA) lanciert und von zahlreichen Fabrikanten, Lieferanten und Importeuren in der Schweiz unterzeichnet. Er soll «in der Schweiz einen aktiven Jugendschutz im Bezug auf die Altersfreigabe und Zugänglichkeit von interaktiver Unterhaltungssoftware» gewährleisten. Effektiv sind die Unterzeichner des Kodex' allerdings nur verpflichtet, die europäischen Alterslimiten einzuhalten.
Roland Näf hatte bisher mit Klagen gegen den Verkauf von gewalttätigen Videospielen keinen Erfolg. Wie die Erfolgschancen für eine Verurteilung der fünf angeklagten Schweizer Vertreiber von Manhunt2 stehen, ist unklar. Klar ist, dass die Spielercommunity selber, mit Abwehr auf das Vorgehen Näfs reagiert. Die Klage im Falle von Manhunt2 zeigt aber immerhin, dass die Selbstkontrolle der Schweizer Anbieter ihre Grenzen hat. Von den angeklagten Vertreibern hat mindestens einer, nämlich City Disc, den nationalen Verhaltenskodex der SIEA unterzeichnet.
Real oder virtuell, die Rechte sind dieselben
Eine andere Herangehensweise an die Problematik haben Pro Juventute und TRIAL (Track Impunity Always) gewählt. Die beiden Organisationen haben ein Projekt lanciert, in welchem ausgewählte Kriegsspiele auf ihre Verträglichkeit mit universell anerkannten Regeln des Kriegsrechts überprüft werden. Sie wollen insbesondere Hinweisen nachgehen, wonach wirklichkeitsnah gestaltete Kriegsspiele teilweise Szenen enthalten, die Spielende zu völkerrechtswidrigem Verhalten verführen, indem sie beispielsweise ungestraft Zivilpersonen oder Kriegsgefangene töten können. Mit diesem Projekt sollen Nutzende und Herstellende sensibilisiert werden, sich im virtuellen Verhalten der real geltenden Rechtsordnung nicht zu entziehen.
Auf politischer Ebene tritt Pro Juventute im übrigen mit einer Petition für einen besseren Schutz von Jugendlichen und Kindern vor Gewalt in Unterhaltungsmedien ein. Die Organisation fordert darin etwa verbindliche und geprüfte Altersfreigaben oder die Förderung der Komptenzen im Umgang mit Medien bei Kindern und Jugendlichen durch Kantone und Bund.
Dokumentation
- Kriegsspiele: rechtsfreie Räume? (online nicht mehr verfügbar)
Dokumentaation zum Projekt von TRIAL und Pro Juventute mit weiterführenden Links - Sind Kriegsspiele rechtsfreie Räume?
Medienmitteilung vom 18. November 2009 zum Abschluss des Projekts (online nicht mehr verfügbar) - Kriegsspiele dürfen nicht rechtsfrei sein
Medienmitteilung von Pro Juventute und TRIAL , Oktober 2008 (online nicht mehr verfügbar) - Petition zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Gewalt in Unterhaltungsmedien
Informationen von Pro Juventute (online nicht mehr verfügbar) - Killergames – von der virtuellen zur realen Gewalt
Erklärungen von Roland Näf - Strafanzeige gegen Händler von Killergame
20Minuten, 7. April 2009 - Gruppe gegen Killerspiele gegründet
20 Minuten, 29. April 2009
Weiterführende Informationen
- Wie ein gigantischer Sportverein
NZZ am Sonntag, 24. Mai 2009 (pdf, 2 S.) - Das Für und Wider von «Killergames»
Dossier zur Kontroverse im Medienheft der katholischen und reformierten Kirche (online nicht mehr verfügbar) - Manhunt (Videogame)
Informationen bei Wikipédia