07.05.2015
Das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR) hat eine Studie zum neuen Kindesschutzrecht veröffentlicht, welche die ersten Auswirkungen im Bereich der Umsetzung in den Kantonen Genf, Waadt und Zürich untersucht hat. Sie stützt sich auf Gespräche mit Mitgliedern von Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden sowie weiteren massgeblichen Akteuren des Kindesschutzsystems in den drei Kantonen.
- Das Kindesschutzrecht – Zusammenfassung der Studie des SKMR
Schweizerisches Kompetenzzentrum für Menschenrechte, 19. März 2015 - Das Kindesschutzrecht – Le droit de protection de l'enfant
Zweisprachige Studie des SKMR, 18. Dezember 2014 (pdf, 101 S.)
Von den vormundschaftlichen Massnahmen zum Erwachsenen- und Kindesschutz
(Der folgende Text stammt vom 6.11.2012)
Die Revision des Zivilgesetzbuchs hatte verschiedene Auswirkungen auf die Organisation und die Umsetzung der Kindesschutzmassnahmen. Ab dem 1. Januar 2013 ist eine interdisziplinär zusammengesetzte Fachbehörde für den Erwachsenen- und Kindesschutz (KESB) zuständig. Dank der Zusammensetzung aus Fachleuten aus verschiedenen Bereichen wird der Zuständigkeitsbereich der Behörde erweitert.
Das revidierte Gesetz sieht eine engere Zusammenarbeit zwischen dem Beistand und der Behörde vor, wobei die Behörde nun ausdrücklich dafür zu sorgen hat, dass der Beistand die zur Erledigung seiner Aufgaben erforderliche Instruktion, Beratung und Unterstützung erhält.
Alle im Bereich des Erwachsenen- und Kindesschutzes tätigen Personen müssen die neuen Bestimmungen des Zivilgesetzbuchs kennen und auf die erforderlichen Anpassungen der Arbeitsabläufe vorbereitet sein.
- Von den vormundschaftlichen Massnahmen zum Erwachsenen- und Kindesschutz
Schweizerisches Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR), Newsletter vom 31. Oktober 2012
Modernisierung beim Kindesschutz war nötig
(Der folgende Text stammt vom 10.01.2004)
Die Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen (EKKJ) begrüsst die Revision des Zivilgesetzbuches. Diese bringe einige für Kinder vorteilhafte Neuerungen namentlich bei der Vormundschaft, schreibt die EKKJ in einer Medienmitteilung.
Kritik übt die Kommission allerdings an den uneinheitlichen Strukturen auf Gemeindeebene, die mit der Revision nicht behoben werden. Die EKKJ fordert vom Bund, dass er Struktur- und Qualitätsvorgaben mache, die eine einheitliche Anwendung des Rechts in der ganzen Schweiz garantiere.
Zitat aus der Medienmitteilung:
«Es ist nicht erträglich, wenn weiterhin politische Behörden wie Einwohnergemeinderäte Eltern deren Obhut über ihre Kinder entziehen und diese jahrelang in Heimen unterbringen können. Nun müssen endlich interdisziplinäre und kompetente Fachgerichte eingesetzt werden.»
- Modernisierung beim Kinderschutz tut Not
Medienmitteilung der EKKJ vom 8. Januar 2004 (pdf, 2 S.)