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Menschenrechtsverteidiger*innen: Schutzbestrebungen der Afrikanischen Kommission der Menschenrechte und der Rechte der Völker

17.02.2015

Einer der hauptsächlichen  Arbeitsbereiche der Afrikanischen Kommission der Menschenrechte und der Rechte der Völker ist die Verteidigung der Menschenrechte und damit auch der Schutz von Personen, welche sich für die Menschenrechte einsetzen. Dafür wurde im Jahr 2004 während der 35. ordentlichen Versammlung mit der Resolution 69 ein Mandat für eine/n Sonderberichterstatter/in für Menschenrechtsverteidiger/innen verabschiedet. Dieses wurde das letzte Mal 2011 erneuert.

Die rechtlich unverbindliche Grand Bay Deklaration aus dem Jahr 1999 fordert die Mitgliedsstaaten der Organisation für Afrikanische Einheit (OAU) in ihrer Ausführung Nr. 19 dazu auf, die UNO-Deklaration über Menschenrechtsverteidiger/innen in Afrika umzusetzen.

Das Mandat der Sonderberichterstatterin für Menschenrechtsverteidiger

Das Mandat der Sonderberichterstatterin erstreckt sich über ein Monitoring der aktuellen Lage, umfasst kontinuierliche Informationsarbeit ebenso wie die aktive Suche des Dialogs und der Kooperation mit Mitgliedsstatten sowie Vertreter/innen von internationalen und supranationalen Institutionen. Eines der Hauptziele besteht in der Umsetzung der UNO-Deklaration zum Schutz von Menschenrechtsverteidiger/innen in allen Mitgliedsstaaten.

Im Jahr 2007 startete das Büro des Sonderberichterstatters die Publikation eines Newsletters, welcher regelmässig über die Lage der Menschenrechtsverteidiger/innen in Afrika berichtet.

Die momentane Sonderberichterstatterin ist Reine Alapini-Gansou.

Dokumentation