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Umstrittene Praxisänderung: Tschetschenen droht Ausschaffung

03.10.2008

Am 2. Oktober 2008 haben die Organisationen Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV), Solidarité sans frontières, Schweizerische Flüchtlingshilfe und Amnesty International an einer gemeinsamen Medienkonferenz das Bundesamt für Migration (BFM) aufgefordert, auf den Entscheid zurückzukommen, abgewiesene Asylsuchende in die russische Teilrepublik Tschetschenien zurückzuschaffen. Gleichzeitig hat Nationalrat Josef Lang in dieser Sache eine Interpellation an den Bundesrat eingereicht. Kritisiert wird zudem die Gesprächsverweigerung des BFM.

Praxisänderung des Bundesamts für Migration

Das Bundesamt für Migration hat per August 2008 seine Praxis bezüglich Asylsuchenden aus Tschetschenien geändert. Wie der «Bund» vom 30. Sept. 2008 berichtet, können die 279 vorläufig aufgenommenen tschetschenischen Personen nach einer Prüfung der individuellen Umstände aus der Schweiz ausgeschafft werden – notfalls auch unter Zwang. Das BFM begründet seinen Entscheid mit der stabileren Lage in der russischen Teilrepublik. Namhafte Menschenrechtsorganisationen kritisieren diesen Entscheid aufs Schärfste.

Lage immer noch instabil

Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) machte in einer Medienmitteilung von anfang September 2008 auf die immer noch gefährliche Situation in der Kaukasusregion aufmerksam. Durch den Kriegsausbruch im benachbarten Georgien sei die Lage zudem noch instabiler geworden. Ähnlich äussert sich die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV): «Es ist (…) weiterhin davon auszugehen, dass nach Tschetschenien zurückgeführte Personen jederzeit Opfer von gravierenden Menschenrechtsverletzungen werden können.» Die Organisationen rufen deshalb das Bundesamt dazu auf, ihren Entscheid nochmals zu genau zu überprüfen.

Ungenaue Interpretation der Quellen?

Laut «Bund» beruft sich das BFM auf einen Bericht der russischen NGO Memorial, wonach sich die Lage in Tschetschenien merklich stabilisiert habe. Dennoch unterstütze die NGO die neue schweizerische Rückschaffungspraxis nicht. Nach wie vor gäbe es Fälle von Entführungen und Folter, schreibt der «Bund» unter Berufung auf die Aussagen einer Memorial-Mitarbeiterin. Wer die staatlichen Misshandlungen melde, der habe viel zu verlieren.

Weitere Informationen

  • Angespannte Lage: keine Wegweisungen in die Kaukasusregion (online nicht mehr verfügbar)
    Medienmitteilung der SFH vom 4. Sept. 2008
  • Neue Praxis stösst auf Kritik
    Artikel im Bund vom 30. Sept. 2008  (pdf, 1 S.)
  • Riskanter Entscheid: Tschetschenen sollen nun zurückkehren
    Newsletter von der GfbV vom 4. Sept. 2008 (online nicht mehr verfügbar)