16.06.2014
Im Urteil 1D_3/2013 vom 14. Februar 2014 anerkennt das Bundesgericht einen Verstoss gegen das Recht auf ein faires Verfahren. Tatsächlich muss eine Einbürgerungskommission in der Einladung explizit erwähnen, dass sie beabsichtigt im Rahmen eines Vorstellungsgesprächs das Wissen der Bewerber/in zu prüfen.
- Urteil 1D_3/2013 des Bundesgerichts vom 14. Februar 2014 (zur Publikation vorgesehen)
auf bger.ch - Eignungsprüfungen im Rahmen von Einbürgerungsverfahren müssen angekündigt werden
Schweiz. Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR), 5.6.2014