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Die Arbeit privater Sicherheitsfirmen muss klar geregelt werden

29.01.2008

Der Schweizerische Friedensrat SFR hat im Dezember 2007 eine Broschüre mit dem Titel «Das Geschäft mit dem Krieg - private Sicherheits- und Militärfirmen sind eine Gefahr für die Menschenrechte» herausgegeben. Das 28-seitige Heft legt den Fokus auf die internationale Entwicklung und rückt die Hintergründe zur Entstehung von Grossunternehmen wie Blackwater ins Zentrum. Der Autor Nils Rosemann stellt die Privatisierung von staatlichen Sicherheitsaufgaben nicht grundsätzlich in Frage. Vielmehr konzentriert er sich darauf zu untersuchen, wie man die faktische Straffreiheit für Menschenrechtsverletzungen derartiger Unternehmen beseitigen kann.

Initiativen auf Bundesebene

Die Privatisierung von Militär- und Sicherheitsaufgaben ist eine globale Entwicklung, die auch in der Schweiz Realität ist. Die Broschüre des Friedensrates zeigt am Rande auch auf, wie das Thema auf Bundesebene angegangen wurde und wird. Seit 2005 besteht ein Bundesratsbericht, der eine Auslegeordnung über die Fragen rund um das staatliche Gewaltmonopol und das Verhältnis des Staates zu den privaten Sicherheitsunternehmen vornimmt, Handlungsoptionen der Schweizer Innen- und Aussenpolitik entwirft und das EDA mit deren Umsetzung beauftragt. Der Bundesrat stellte darüber hinaus fest, dass ein internationaler Dialog dazu fehlt und stiess gemeinsam mit dem IKRK eine «Schweizer Initiative zu den privaten Militär- und Sicherheitsunternehmen» an. Im Rahmen dieser Initiative führte das EDA 2006 zwei Treffen für Regierungsexperten und Vertretern von Sicherheitsfirmen durch; weitere sind geplant.

Bundesverordnung als Vorlage für die Kantone

Ausserdem setzte der Bundesrat Anfang Dezember 2007 eine Verordnung in Kraft, welche die Garantien festhält, die private Sicherheitsfirmen dem Bund abgeben müssen, wenn sie für ihn Aufgaben übernehmen. Diese Garantien betreffen etwa die Rekrutierung, Ausbildung und Kontrolle des Personals. Ausserdem muss demnach vertraglich festgelegt werden, ob und in welchem Umfang die Anwendung von polizeilichem Zwang und polizeilichen Massnahmen nötig ist und ob das Schutzpersonal bewaffnet sein darf. Der Friedensrat vertritt in seiner Broschüre die Meinung, dass diese Verordnung, eine «Vorlage sein könnte für die Schaffung von generellen Mindeststandards von privaten Sicherheitsfirmen, die von der Schweiz aus operieren oder hier ihren Sitz haben. Ebenfalls könnte sie auch eine Vorlage bilden für die kantonale Harmonisierung sowohl der Zulassungsbestimmungen für private Sicherheitsdienste wie auch für die Frage, welche öffentlichen Aufgaben überhaupt an Privatfirmen übertragen werden dürfen, für die bisher die Kantone allein zuständig sind.»

Grundrechtlich sensible Bereiche betroffen

Letzteres haben Professor Walter Kälin, Andreas Lienhard und Judith Wyttenbach im Übrigen im Zusammenhang mit der Privatisierung von Polizeiaufgaben in einem Artikel für die NZZ erarbeitet. Darin vertreten die Grundrechtsexperten die Ansicht, je intensiver der Eingriff in die Rechtsgüter von Menschen sei, desto weniger Spielraum bestehe für die Erfüllung durch Private. Unproblematisch sind demnach etwa präventive Aufgaben der Polizei (wie Beratung über Einbruchschutz) oder der Personen- und Objektschutz.

    Weiterführende Informationen

    Mindeststandards für private Sicherheitsfirmen

    (Ergänzender Artikel vom 03.12.2007)

    Der Bundesrat hat am 31. Oktober 2007 eine Verordnung verabschiedet, welche die Mindestanforderungen an private Sicherheitsfirmen festlegt. Die Verordnung tritt per 1. Dezember 2007 in Kraft.

    Private Sicherheitsfirmen, welche im Auftrag des Bundes gewisse Funktionen übernehmen, müssen verschiedene Anforderungen erfüllen. Dazu gehören gemäss der Medienmitteilung des Eidg. Justiz- und Polizeidepartementes (EJPD) hinreichende Garantien hinsichtlich Rekrutierung, Ausbildung und Kontrolle des Sicherheitspersonals, Nachweis der Seriosität und Zahlungsfähigkeit. Ausdrücklich vorgeschrieben wird etwa, dass die Arbeitskräfte privater Sicherheitsfirmen auch grundrechtlich ausgebildet wurden.