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Muslim-Inserate: Kein Verfahren gegen die Urheber

09.08.2005

Im Abstimmungskampf zur erleichterten Einbürgerung hatte ein «überparteiliches Komitee gegen Masseneinbürgerungen» um den SVP-Nationalrat Ulrich Schlüer zwei Inserate publiziert, die auf negative Gefühle bei Stimmbürger/innen gegenüber der muslimischen Glaubensgemeinschaft abzielten. Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat die Inserate nun als nicht rassistisch bewertet und das Verfahren eingestellt.

Keine Verletzung des Anti-Rassismus-Paragraphen

Die Staatsanwaltschaft Zürich sah in den Inseraten keine Verletzung des Anti-Rassismus-Paragraphen. Die Muslime würden im Inseratetext «nicht verurteilt oder herabgesetzt», begründet die Staatsanwaltschaft ihren Entscheid. Auch eine Minderwertigkeit der Muslime würde «weder behauptet noch verlangt» und die Inserate ruften nicht zum Hass gegen alle Muslime auf.

Muslime haben wenig Schutz

Gegenüber dem Tages-Anzeiger sagte der Freiburger Rechtsprofessor und Experte des Antirassismusgesetzes Marcel Alexander Niggli, die Inserate seien «sehr geschickt gemacht». Sie spielten mit einem Ressentiment, ohne jedoch selber ein solches zu wecken. Das Strafgesetz ziele aber nur auf klare Fälle des Rassismus. Georg Kreis, Präsident der Eigenössischen Kommission gegen Rassismus hingegen zeigte sich in der Zeitung «Der Bund» enttäuscht über die Einstellung des Verfahrens. Er nannte dies ein weiteres Indiz dafür, dass die Muslime in der Schweiz «nicht den gleichen Schutz haben wie andere Minderheiten».

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