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Verfahren wegen rassistischer Diskriminierung eröffnet

19.01.2006

Die antisemitischen Gesten und rassistischen Äusserungen von vier Wehrmännern der Schweizer Armee werden untersucht, obwohl die Militärjustiz dies nicht für nötig befunden hatte. Der zuständige Schulkommandant ist der Empfehlung des militärischen Untersuchungsrichters nicht gefolgt und hat eine Voruntersuchung eingeleitet. Die Folge ist ein formelles Strafverfahren. Während die Argumente des Untersuchungsrichters bei Rassismusexperten für Unverständnis sorgen, erntet der Schulkommandant Lob.

Rechtsextremismus kleinreden

«Jahrzehntelang gab es in der Armee eine Neigung, im Sinn männerkultischer Kameraderie Dummheit, Gewalt und Rechtsextremismus in Uniform kleinzureden. Ein Schulkommandant im Grenadiercamp Isone setzt jetzt ein wichtiges Zeichen. Er signalisiert damit, dass in der Armee die gleichen Regeln für Anstand und Menschenwürde gelten wie draussen – und dass die gleichen Sanktionen greifen sollen. Und er stärkt jenen Soldaten den Rücken, die den Mut hatten, Anzeige zu erstatten. Das ist ein Aufruf zu Zivilcourage im Kampfanzug», schreibt der Kommentator im «Bund».

Hitlergruss in Rekrutenschule

Zwei Unteroffiziere und zwei Rekrutenschüler waren im vergangenen Sommer nach rassistischen Aussagen aus dem Dienst geschickt worden. Sie sollen sich mit Hitlergruss begrüsst und rassistische Sprüche gemacht haben. Der Untersuchungsrichter hatte zu den Fällen eine Beweisaufnahme gemacht und beantragt das Verfahren einzustellen. Die Äusserungen seien nicht in der Öffentlichkeit erfolgt, sondern innerhalb der Kaserne und auf Märschen. Das gelte nicht als öffentlich, sagte der Sprecher des Oberauditorats gegenüber Radio DRS.

Märsche in Rekrutenschule kein Privatanlass

Dieser Argumentation widersprechen Rassismusexperten unter Verweis auf ein jüngeres Bundesgerichtsurteil (siehe unten). Mit Unverständnis reagierte der Schweizerische Israelitische Gemeindebund (SIG). Es sei nicht nachvollziehbar, dass Märsche in der Rekrutenschule private Anlässe sein sollen und damit gerade in der Armee der Antirassismusartikel nicht im Sinne des Bundesgerichts interpretiert würde.