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Menschenrechte und Welthandel

02.09.2004

Die aussenpolitische Kommission des Nationalrates hatte in einem Postulat aus dem Jahre 2000 den Bundesrat gebeten, einen internationalen Kodex auszuarbeiten, um die Wahrung der Menschenrechte im Welthandel zu gewährleisten. Eine solche Leitlinie, so die Kommission, könnte sich sich bei der Abwicklung des Welthandels zu einem üblichen, öffentlich anerkannten Standard für Staaten und Unternehmen entwickeln.

Der Bundesrat sieht demgegenüber keine Notwendigkeit für die Ausarbeitung eines solchen Kodexes. Gemäss einer Pressemitteilung des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements (EVD) vom 1. September 2004 erachtet er die Massnahmen zur Wahrung der Menschenrechte im Rahmen des internationalen Handels als genügend an und sieht von weiteren Massnahmen ab.