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Geschäftsprüfungskommission: Beugehaft deklarieren

06.09.2005

Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) meldet sich in der Debatte um die Asylrechtsreform zu Wort. Sie greift in einem Bericht die geplante Verdoppelung der Haftdauer im Wegweisungsvollzug abgewiesener Asylsuchender auf. Die GPK-N empfiehlt den zuständigen Staatspolitischen Kommissionen des National- und Ständerates (SPK-N und SPK-S); die «verschiedenen Haftformen im Lichte ihres Haftzwecks und auf die Vereinbarkeit mit der EMRK hin nochmals zu prüfen.»

Es habe sich gezeigt, dass «von den Anwendungsbehörden eine Verlängerung der Ausschaffungshaft einzig zum Zweck verlangt wird, den Ausländer zur Kooperation anzuhalten, nicht weil die heutige Maximaldauer von neun Monaten nicht zur Identitätsabklärung oder Papierbeschaffung, also zur Sicherstellung der Wegweisung ausreichen würde.» Dies schreibt die GPK-N als Schlussfolgerung in einem Bericht, der auf verwaltungsinternen Anhörungen sowie auf einer Studie der parlamentarischen Verwaltungskontrollstelle vom Frühjahr 2005 basiert. Damit stelle sich die Frage, ob eine verlängerte Ausschaffungshaft nicht den Charakter einer Beugehaft annehmen würde, was nicht dem Zweck dieser Bestimmung entspreche, steht im GPK-Bericht weiter.

Im Klartext heisst dies, dass die GPK den zuständigen Kommissionen empfiehlt, die Haftformen beim Namen zu nennen und die Beugehaft im Gesetz als solche zu deklarieren. Eine solche Regelung aber dürfte mit der EMRK kaum zu vereinbaren sein.