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Unterbringung eines abgewiesenen Asylbewerbers in einer Zivilschutzanlage rechtmässig

25.03.2014

Gemäss Bundesgericht verletzt die Unterbringung eines abgewiesenen Asylbewerbers in einer Zivilschutzanlage weder das Verbot der Folter und der unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung, noch sein Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens.