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Doppelbürgerrecht soll beibehalten werden

23.02.2005

Der Bundesrat lehnt die Abschaffung des Doppelbürgerrechts ab. Dies geht aus seiner Antwort auf eine Motion von Nationalrätin Jasmin Hutter (SVP, St. Gallen) hervor. Hutter wollte den Bundesrat beauftragen, eine Vorlage auszuarbeiten, die das Doppelbürgerrecht ausschliesst. Dieses sei im Grundsatz fragwürdig und folge einem opportunistischen Prinzip. Das Doppelbürgerrecht führe dazu, dass man sich nicht klar zu einem Heimatstaat bekenne und «Rosinenpickerei» betreibe.

Der Bundesrat betont dagegen, dass die doppelte Staatsbürgerschaft keine praktischen Probleme verursache. Er erinnert daran, dass in der Schweiz jede dritte Ehe binational sei. Die Kinder aus solchen gemischten Ehen mit einem Schweizer Elternteil erhielten automatisch die Schweizer Staatsbürgerschaft. Da die meisten dieser Kinder Doppelbürger seien, entstünden zahlreiche Doppelbürgerrechte, die sich nicht vermeiden liessen. Des Weiteren betonte der Bundesrat, dass integrationspolitische Überlegungen für die Zulassung des Doppelbürgerrechts sprechen würden.

Mehr Verständnis zeigte der Bundesrat für eine Forderung der Grünen Fraktion, die mit einer Motion die Vereinheitlichung und Reduktion der Wohnsitzfristen für Einbürgerungen verlangt. Gemäss dem Bundesrat sind die heutigen Unterschiede zwischen den Kantonen stossend. Er gibt aber zu bedenken, dass die Verkürzung der Wohnsitzfrist von zwölf auf acht Jahre im Rahmen der Bürgerrechtsvorlagen vom 26. September 2004 kontrovers diskutiert worden sei.

In den Antworten zu den zwei genannten Motionen kündete der Bundesrat einen Bericht an, in dem auf die wichtigsten zurzeit im Bereich des Bürgerrechts hängigen Prolbeme eingegangen und dazu Stellung genommen werden soll. Der vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) auszuarbeitetende Bericht soll Ende 2005 vorliegen.