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Studie über schweizerisches Einbürgerungsverfahren

09.01.2007

Das Thema Einbürgerung ist immer wieder ein Thema in der schweizerischen Politik. Angesichts der bevorstehenden Nationalratswahlen 2007 ist das Thema in der Schweizer Politik neu lanciert worden. Zur gleichen Zeit wurde nun eine sehr detaillierte historische Studie der Universität Bern, die vom Schweizerischen Nationalfonds (SNF) finanziert wurde, vorgestellt.  Die Studie kommt zu dem Schluss, dass die Einbürgerung schon immer dafür missbraucht wurde, gewisse soziale und politische Interessenskonflikte zu lösen. Ausserdem gehört die schweizerische Einbürgerungspraxis zu einer der restriktivsten in Europa.

Die Praxis

Ausländerinnen und Ausländer müssen mindestens seit 12 Jahren in der Schweiz leben, bevor sie einen Einbürgerungsantrag stellen können (im Vergleich zu 4 bis 10 Jahren in den EU-Ländern). Für Ehepartner/innen ist eine erleichterte Einbürgerung seit 1992 möglich, aber nicht für Ausländer/innen der zweiten Generation. Es wird auf kommunaler Ebene über eine Einbürgerung entschieden, was einmalig ist in Europa. Daraus kann eine sehr willkürliche Einbürgerungspraxis entstehen. Die doppelte Staatsbürgerschaft ist seit 1992 erlaubt. 

Die Entwicklung

Die Autor/innen dieser Studie fanden heraus, dass sich die schweizerische Enbürgerungspolitik in Phasen entwickelt hat: Seit den 80er Jahren konnte eine Liberalisierung festgestellt werden. «Hinter den Einbürgerungskriterien und ihrem Wandel stehen die gesellschaftlichen Selbstbilder und Normen der Schweiz», wie Projektleiterin Brigitte Studer feststellte. «Dazu zählen Anstand, Fleiss, politische Zurückhaltung und ein guter Leumund». Die Einbürgerung wurde auch dazu benutzt, gewisse Probleme, insbesondere wirtschaftliche, zu lösen (Ablehnung wirtschaftlich schlecht gestellter Personen aus Angst vor Fürsorgekosten, Regulierung des Arbeitsmarktes mit Gastarbeitern). 

Die Empfehlungen

Die Forschenden empfehlen, den Einbürgerungsprozess zu einem rechtsstaatlichen Verfahren zu machen und damit zu objektivieren. Sie sind der Meinung, dass die Entscheidungskompetenzen von den Gemeinden weg an die Kantone gehen sollte, um zu gewährleisten, dass die Entscheidungen objektiv getroffen werden. Sie empfehlen ebenfalls, die nötige Aufenthaltsdauer «auf ein im Vergleich mit der EU angemessenes Mass zu reduzieren». 

  • Rechtsstaatliches Verfahren oder politischer Entscheid? (online nicht mehr verfügbar)
    Medienmitteilung des SNF, 20. Dezember 2006
  • Schweizer Bürgerrecht – ein politisches Instrument
    Swissinfo, 20. Dezember 2006 (online nicht mehr verfügbar)
  • Informationen über die Einbürgerung in der Schweiz
    Webseite ch.ch