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Generelles Verbot körperlicher Bestrafung von Kindern

24.07.2004

 

Kinder sollen in Europa vor körperlicher Züchtigung durch ihre Eltern geschützt werden. Dies fordert die Parlamentarische Versammlung des Europarats von den Regierungen der 45 Mitgliedstaaten.
Die Europäische Sozialcharta verlange von den Mitgliedsstaaten, dass jede Form körperlicher oder degradierender Bestrafung von Kindern verboten werde. Dennoch hätten bisher nur wenige Länder die körperliche Züchtigung  innerhalb der Familie und an anderen Orten generell unter Strafe gestellt. Dies hält ein Bericht der Parlamentarischen Versammlung des Europarates fest.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte habe in mehreren Urteilen festgehalten, dass körperliche Bestrafung die Rechte des Kindes verletze. Gemäss dem Bericht verstösst das Verbot körperlicher Bestrafung weder gegen das Recht auf Privat- oder Familienleben, noch gegen das Recht auf religiöse Freiheit. Dies habe sowohl der Menschenrechtsgerichtshofs als auch die Europäische Kommission für Menschenrechte in ihrer Rechtssprechung mehrfach betont.  

  • Empfehlungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 24. Juni 2004 (online nicht mehr verfügbar)
  • Bericht der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 4. Juni 2004 (online nicht mehr verfügbar)