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Save the date: Informationsanlass zur Nationalen Menschenrechtsinstitution am 1. Dezember 2022

22.09.2022

 

Die Nationale Menschenrechtsinstitution (NMRI) wird bald Wirklichkeit. Damit sie im nächsten Jahr ihre Arbeit aufnehmen kann, kümmert sich eine vom Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten koordinierte Arbeitsgruppe um die notwendigen Vorbereitungsarbeiten. Knackpunkt ist und bleibt die angemessene Finanzierung. Die geplante Struktur der NMRI wird am 1. Dezember 2022 der Öffentlichkeit vorgestellt.

Am 1. Oktober 2021 verabschiedete das Parlament die Vorlage zur Schaffung einer Nationalen Menschenrechtsinstitution (NMRI) in der Schweiz. Damit wird das Pilotprojekt des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte (SKMR) per 2023 von einer dauerhaften Institution zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte in der Schweiz abgelöst. Die Gründungsversammlung ist auf Mai 2023 geplant.

Für die Vorbereitungsarbeiten wurde Anfang 2022 eine Arbeitsgruppe aus Vertreter*innen des Bundes, der ausserparlamentarischen Kommissionen, der Kantone, der Wirtschaft, des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte sowie der Zivilgesellschaft eingesetzt. Verschiedene Menschenrechtsorganisationen, namentlich humanrights.ch, Amnesty International Schweiz, Inclusion Handicap und Unser Recht, sind Teil davon. Die Arbeitsgruppe hat den Auftrag, einen Entwurf für die Statuten der künftigen NMRI zu erarbeiten und die Gründungsversammlung einzuberufen.

Am Donnerstag, 1. Dezember, 17.00 – 20.00 Uhr wird die geplante Struktur der Nationalen Menschenrechtsinstitution durch die zuständige Arbeitsgruppe an einem Informationsanlass in Bern der interessierten Öffentlichkeit vorgestellt. Reservieren Sie sich dieses Datum! Auch eine virtuelle Teilnahme ist möglich.

Finanzierung: Wie viel sind der Schweiz die Menschenrechte wert?

Damit die NMRI ihren vielfältigen Aufgaben gerecht werden kann, geht die Arbeitsgruppe von einem über die Jahre wachsenden Bedarf an finanziellen Mitteln aus. Der Bundesrat sieht für die ersten vier Jahre lediglich einen Bundesbeitrag von 1 Mio. CHF pro Jahr vor. Die NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz, koordiniert von humanrights.ch, erachtet es als unmöglich, mit einem solchen Beitrag eine starke Menschenrechtsinstitution aufzubauen, die ihren im Gesetz vorgesehenen Aufgaben gerecht werden kann. Auch die Dachorganisation ENNHRI der europäischen NMRIs weist in einer aktuellen Stellungnahme gegenüber dem schweizerischen Parlament unmissverständlich darauf hin, dass eine «angemessene Finanzierung [...] für das unabhängige und wirksame Arbeiten einer neu gegründeten NMRI unabdingbar ist». Aus diesem Grund setzt sich die NGO-Plattform im Parlament für eine substanzielle Erhöhung des vierjährigen Zahlungsrahmens ein.