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Fachseminar Grundrechte in der Sozialhilfe-Praxis – Möglichkeiten und Grenzen von Auflagen, Weisungen und Sanktionen

Dieses Fachseminar befasst sich mit dem engen Zusammenhang zwischen Sozialhilfe und Grundrechten. Die Bedeutung der Grundrechte für die Praxis und die konkrete Ausgestaltung der Sozialhilfe im Alltag werden vertieft dargelegt. Es wird mit praktischen Beispielen aufgezeigt, was es für rechtsgültige Entscheidungen zu beachten gilt.


18. Juni 2024 - 19. Juni 2024
Hochschule Luzern, Werftestrasse 1, 6005 Luzern

Sozialarbeitende und Behörden stehen in der Praxis der Sozialhilfe täglich vor schwierigen Entscheidungen. Mit der Anordnung von Auflagen, Weisungen und Sanktionen greifen sie unmittelbar in die Grundrechte der betroffenen Personen ein. In wichtigen Themen wie
Arbeit, Wohnen, Persönlichkeitsschutz und auch im Verfahren stellen sich grundrechtsrelevante Fragen. Zahlreiche Spannungsfelder und Schwierigkeiten erschweren den grundrechtskonformen Vollzug der Sozialhilfe. Dieses Fachseminar befasst sich mit dem engen Zusammenhang zwischen Sozialhilfe und Grundrechten. Die Bedeutung der Grundrechte für die Praxis und die konkrete Ausgestaltung der Sozialhilfe im Alltag werden vertieft dargelegt. Es wird mit praktischen Beispielen aufgezeigt, was es für rechtsgültige Entscheidungen zu beachten gilt.

  • Welche Grund- und Menschenrechte sind für die Sozialhilfe relevant?
  • Welche Einschränkungen sind möglich?
  • Wann rechtfertigt eine Massnahme den Eingriff in ein Grundrecht?
  • Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?
  • Was bedeutet es, Ermessen auszuüben und was ist dabei zu beachten?
  • Was unterscheidet Güterabwägung von Ungleichbehandlung?
  • Welche Unterschiede bestehen zwischen Not- und Sozialhilfe?
  • Wann sind Leistungseinstellungen zulässig?

Anhand von konkreten Fallkonstellationen aus der Praxis werden die Spannungsfelder aus der grundrechtlichen und der sozialarbeiterischen Perspektive herausgearbeitet und diskutiert.

Ziele

Die Teilnehmenden

  • wissen, welche verfassungsrechtlichen Bestimmungen für ihre tägliche Arbeit wesentlich sind,
  • können zwischen zulässigen und unzulässigen Einschränkungen der Grundrechte unterscheiden,
  • reflektieren ihre Rolle als Sozialarbeitende und Behörde bei der Verwirklichung der Grundrechte,
  • erhalten konkrete Handlungsinstrumente für den alltäglichen Umgang mit schwierigen Situationen.

Zielgruppe

Sozialarbeitende, Mitarbeitende und Mitglieder von Sozialbehörden, Mitarbeitende von privaten und kirchlichen Beratungsstellen, alle Personen, die beruflich mit Sozialhilfebeziehenden zu tun haben.

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