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U-Haft: ein Betroffener erzählt...

Nach einer Nachtschicht wartet die Polizei zuhause auf Herrn M., verhaftet ihn und nimmt ihn mit auf den Polizeiposten. M. weiss: Nichts wird mehr sein wie zuvor: «Ich habe mein Leben zerfliessen sehen. Mir war klar, dass das alles verändern wird».

Im Gespräch mit humanrights.ch berichtet Herr M. von seiner Zeit im Gefängnis und wie der Freiheitsentzug sein Leben erschüttert hat.

Die Untersuchungshaft hat für Betroffene einschneidende Konsequenzen. Neben der Freiheit verlieren sie wie M. oftmals ihre Wohnung und Arbeitsstelle. Darüber hinaus werden die Beziehungen zur Familie und zum weiteren sozialen Umfeld aufs Spiel gesetzt. Bestraft werden folglich nicht nur die Gefangenen, sondern auch deren Freunde, Familien und Kinder.

Während der U-Haft gilt die Unschuldsvermutung: Wer nicht verurteilt ist, gilt als unschuldig. Gemäss Art. 212 der Strafprozessordnung muss eine Person in der Regel während einem Strafverfahren in Freiheit bleiben. Die Ersatzmassnahmen sind in Art. 237 StPO gesetzlich geregelt. Die Gerichte berufen sich bei ihren Haftentscheiden jedoch oft auf allgemeine Floskeln und die rein theoretische Möglichkeit, jemand könnte fliehen oder kolludieren.

humanrights.ch fordert die Staatsanwaltschaften sowie die Zwangsmassnahmengerichte auf, die gesetzlichen Vorgaben endlich umzusetzen und Untersuchungshaft nur noch in absoluten Ausnahmefällen zu beantragen, bzw. anzuordnen.

Die einschneidenden persönlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen der Untersuchungshaft müssen dringend wissenschaftlich untersucht werden.

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Livia Schmid
Leiterin Beratungsstelle Freiheitsentzug

livia.schmid@humanrights.ch
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