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Nationale Menschenrechtsinstitution

Wenn sich der Menschenrechtsrat einmischt ...

01.07.2008

 

Die Schweiz hat sich dem Länderexamen des UNO-Menschenrechtsrates (UPR) am 8. Mai 2008 unterzogen. Die Bundesverwaltung hat in einem Bericht ihre Menschenrechtspolitik dargelegt. Dieser wurde im Menschenrechtsrat von Aussenministerin Micheline Calmy-Rey verteidigt. Eine Schweizer NGO-Koalition mit Beteiligung von Humanrights.ch/MERS hat ebenfalls am UPR-Prozess teilgenommen. Am 13. Mai hat die Arbeitsgruppe des Menschenrechtsrates zuhanden der Schweiz ein Paket von rund 30 Empfehlungen erlassen. Darunter figuriert an prominenter Stelle die Einsetzung einer nationalen Menschenrechtsinstitution. Der Schweizer Botschafter bei der UNO in Genf, Blaise Godet, hatte dazu vorerst erklärt, dass die Schweiz diese Empfehlung prüfen werde.

Während der 8. ordentlichen Session des Menschenrechtsrates am 12. Juni 2008 sind die Empfehlungen an die Schweiz nochmals thematisiert worden. Dabei hat der Schweizer Vertreter erklärt, welche der abgegebenen Empfehlungen der Bundesrat weiter verfolgen will, welche er als und welche er zurückweist. Zu den deutlich abgeschwächten Empfehlungen gehört unter anderem das Anliegen, eine unabhängige nationale Menschenrechtsinstitution zu schaffen. Der Bundesrat möchte lediglich «die Möglichkeit in Betracht ziehen», eine solche zu schaffen, was der Schweizer NGO-Koalition angesichts einer siebenjährigen Lobbyarbeit für eine unabhängige Menschenrechtsinstitution eindeutig zu wenig ist.

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