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Schweiz kann WHO-Wasserschutzprotokoll ratifizieren (NR/SR 2/06)

12.10.2012

National- und Ständerat haben in der Sommersession 2006 dem Abkommen zum «Schutz und Nutzung  grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen in Europa» der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zugestimmt. Die Schweiz kann damit das erste internationale Abkommen ratifizieren, das die Förderung der Gesundheit durch die Verbesserung der Wasserbewirtschaftung und durch die Prävention von Krankheiten, die durch Wasser übertragen werden, zum Ziel hat.

Im Nationalrat, der das Geschäft als Zweitrat behandelte, gab das Protokoll der WHO einiges zu Reden. Eine Minderheit von SVP-Nationalräten befand, die Schweiz als «Wasserkönig» habe es nicht nötig einem entsprechenden Abkommen beizutreten. Sie bemängelten insbesondere, dass das Abkommen keine technischen Normen festhalte. Die Schweiz habe ihre Hausaufgaben gemacht und das Abkommen bringe ihr nichts weiter als Kosten und neue Auflagen, sagte Joseph Kunz (SVP, LU) namens der Minderheit. Demgegenüber betonten die Kommissionsmehrheit und Bundesrat Pascal Couchepin die Verantwortung der Schweiz als «Wasserschloss Europas».

Pflichten der Vertragsstaaten

Schliesslich wurde das Protokoll in der Schlussabstimmung vom Nationalrat mit 111 gegen 42 Stimmen angenommen. Der Ständerat hatte das Geschäft bereits in der Frühlingssession 2006 oppositionslos behandelt. In der Schlussabstimmung in der Sommersession stimmte die kleine Kammer ebenfalls einstimmig zu.

Das WHO-Abkommen aus dem Jahre 1999 verpflichtet die Schweiz konkret, kantonal bereits erhobene Daten zur Wasserqualität in einer nationalen Datenbank zu sammeln und auszuwerten. Ausserdem muss sie Ziele zur verbesserten Wasserbewirtschaftung festlegen und einen Evaluationsbericht veröffentlichen. Zusätzlich muss jeder Vertragsstaat ein Überwachungs- und Frühwarnsystem einrichten, mit welchem dem Auftreten von wasserbedingten Krankheiten begegnet werden kann.

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