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Menschenrechtsdialog mit Iran

06.10.2008

Am 9. September 2008 hat der Iran und die Schweiz den Menschenrechtsdialog weitergeführt. In dieser vierten Runde ging es primär darum, Prioritäten zukünftiger Dialogrunden und mögliche gemeinsame Projekte festzulegen. In einer ersten Phase sollen solche Projekte im Bereich Jugendjustiz und später zu Alternativstrafen umgesetzt werden. Wie das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) mitteilte, kritisierte die Schweizer Delegation die Todesstrafe im Iran, insbesondere die Hinrichtungen von Jugendlichen, Körperstrafen, Verletzungen der Meinungsäusserungsfreiheit und die Repression gegenüber den Kurden oder den Baha'i.

Weitere Informationen

 
Sanktionen gegen Iran erlassen

(Artikel vom 21.03.2007)

Im Februar 2007 hat der Bundesrat Sanktionen gegen Iran beschlossen. Er ist damit den Empfehlungen der UNO gefolgt. Neben dem Exportverbot von Gütern wie Uran und Plutonium sind auch Dienstleistungen und die Gewährung von Finanzmitteln in diesem Zusammenhang verboten. Aufgrund der UNO-Resolution 1737 ist die Schweiz auch verpflichtet, das entsprechende Komitee des Sicherheitsrats darüber zu informieren, wenn eine oder mehrere der zwölf sanktinonierten Einzelpersonen in oder durch die Schweiz reisen. 

Bestehende Sanktionen

Im Herbst 2006 hat der Bundesrat Sanktionen für drei Länder beschlossen: Nordkorea, Libanon und Liberia. In den ersten beiden Fällen ist er damit den Empfehlungen der UNO gefolgt.

Sanktionen gegen Nordkorea

Der UNO-Sicherheitsrat hat in der Resolution 1718 ein Embargo (Ein- und Ausfuhrverbot von Waffen und Luxusgütern) für Nordkorea als Reaktion auf die von Nordkorea durchgeführten Atomwaffentests beschlossen. Am 25. Oktober 2006 entschied der Bundesrat, diese Sanktionen ebenfalls umzusetzen. Die Verordnung des Bundesrates verbietet die Ein- und Ausfuhr von allen Waren und Technologien, die für Massenvernichtungswaffen verwendet werden können sowie von Luxusgütern. Ausserdem gilt ab dem 26. Oktober ein Einreise- und Transitverbot für alle Personen, die mit dem Atomprogramm Nordkoreas in Verbindung stehen. Die Entwicklungshilfe der Schweiz ist von den Sanktionen jedoch nicht betroffen und wird weitergeführt.

Sanktionen gegen Libanon

Am 1. November 2006 hat der Bundesrat das Rüstungsgüterembargo, das im UNO-Sicherheitsrat mit der Resolution 1701 beschlossen wurde, über Libanon verhängt. Verboten sind  Exporte von Rüstungsgütern und die Gewährung von Dienstleistungen aller Art, einschliesslich Finanzierung, Vermittlung und technische Ausbildung, im Zusammenhang mit den genannten Gütern. Diese Sanktionen gelten nur für libanesische Milizen, also die Hisbollah. Der Sicherheitsrat hat die Entwaffnung als essentielle Voraussetzung für einen anhaltenden Waffenstillstand zwischen Israel und Libanon erklärt.  

Veränderte Sanktionen gegen Liberia

Der Bundesrat hat am 15. November 2006 Änderungen in den Sanktionen gegen Liberia beschlossen. Es wurde beschlossen, das Einfuhrverbot für Holzprodukte und Rundhölzer aufzuheben sowie die Ausnahmebestimmung für die Lieferung von Rüstungsgütern an die Polizei- und Sicherheitskräfte Liberias auszuweiten. Damit wurde eine Entscheidung des UNO-Sicherheitsrats umgesetzt.

  • Änderung der Verordnung über Massnahmen gegenüber Liberia (online nicht mehr verfügbar)
    Eidg. Volkswirtschaftsdepartement, 28. November 2006

Weitere Informationen zu Sanktionen und Embargos


Menschenrechtsdialog mit Iran wird weitergeführt

(Artikel vom 23.05.2006)

Am 24. Februar 2006 ist Staatssekretär Michael Ambühl in Bern mit dem stellvertretenden iranischen Aussenminister Saeed Jalili zusammen getroffen. Das Treffen fand gemäss Medienmitteilung des Eidg. Departementes für auswärtige Angelegenheiten (EDA) im Rahmen der regelmässigen Kontakte zwischen der Schweiz und Iran statt. Beide Gesprächspartner erklärten sich anlässlich des Treffens bereit, den Menschenrechtsdialog weiterzuführen. Gemäss EDA ist die nächste Dialogrunde für dieses Jahr geplant. Vorgesehen seien die Lancierung von Projekten, namentlich zu den Themen Strafrechtsreform und häusliche Gewalt.

Im Sommer 2005 hatte der Erzkonservative Teheraner Bürgermeister Mahmoud Ahmadinedschad die Stichwahl zum iranischen Präsidenten für sich entschieden. Seither haben die reformorientierten Kräfte, welche den Menschenrechtsdialog mit der Schweiz ins Leben gerufen hatten, kaum mehr Einfluss auf die offizielle Politik Irans.


Menschenrechtsdialog mit dem Iran

(Artikel vom 11.08.2004)

Die Schweiz und Iran haben am 13./14. Oktober 2003 in Teheran zum ersten Mal im Rahmen des Menschenrechtsdialogs Gespräche geführt. Die Vertreter beider Länder sprachen über Menschenrechtsverletzungen wie Körperstrafen, die Todesstrafe, Probleme im iranischen Gefängniswesen und die Ratifikation internationaler Menschenrechtsinstrumente. Iran und die Schweiz werden insbesondere im Bereich Strafvollzug auf Expertenebene künftig enger zusammen arbeiten.

Seit dem Sommer 2004 hat die Schweiz in Teheran einen neue Botschafter. Für Philippe Welti ist der Dialog über Menschenrechte eine Priorität. Dies habe er auch Präsident Khatami mitgeteilt, sagte Welti in einem Interview mit swissinfo. Er werde genau mitverfolgen, wie sich der Dialog entwickle. Nach einem ersten Treffen sei es aber noch zu früh für eine Zwischenbilanz. Gemäss Welti könne aber die Europäische Union in ihrem Menschenrechtsdialog mit Iran erste Erfolge aufweisen. Steinigungen seien seither im Land suspendiert.
Die nächste Runde im Menschenrechtsdialog zwischen der Schweiz und Iran findet voraussichtlich 2005 statt. Der Dialog war vergangenen Herbst mit Gesprächen über eine Expertenzusammenarbeit im Bereich Strafvollzug eingeleitet worden.