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Disziplinarischer Schulausschluss: Analyse eines Bundesgerichtsurteils

07.09.2005

Das Bundesgericht hat am 7. November 2002 eine staatsrechtliche Beschwerde gegen die Änderung des bernischen Volksschulgesetzes abgewiesen und einen befristeten disziplinarischen Schulausschlus als grundsätzlich zulässig befunden. Gleichzeitig hat es aber zahlreiche Präzisierungen zum Schulausschluss vorgenommen.