23.05.2016
Häufig wird häusliche Gewalt als «Gewalt gegen Frauen» verstanden. Diese Gleichsetzung ist insofern angemessen, als drei Viertel der Opfer weiblichen Geschlechts sind und Frauen demnach überproportional betroffen sind.
Dennoch müssen die beiden Begriffe häusliche Gewalt und Gewalt gegen Frauen voneinander abgegrenzt werden. Letzterer umfasst neben der häuslichen Gewalt zusätzlich weitere Arten von geschlechtsspezifischen Gewaltphänomenen wie Gewalt – insbesondere sexuelle Gewalt - gegen Frauen im öffentlichen Raum oder am Arbeitsplatz, Ausbeutung der Prostitution und Frauen- und Mädchenhandel oder Zwangsheirat und Genitalverstümmelung etc.
- Gewalt gegen Frauen
Dokumentation auf humanrights.ch
Was ist häusliche Gewalt?
Häusliche Gewalt liegt vor, wenn Personen innerhalb einer bestehenden oder aufgelösten familiären oder eheähnlichen, partnerschaftlichen Beziehung Gewalt ausüben oder androhen. Häusliche Gewalt betrifft auch Kinder und Jugendliche. Häusliche Gewalt umfasst körperliche, sexuelle, psychische und auch wirtschaftliche Formen der Gewalt.
- Definition, Formen und Folgen häuslicher Gewalt
EGB, Informationsblatt 1 (pdf, 10 S.)
Häusliche Gewalt – eine Menschenrechtsverletzung
Verschiedene Bestimmungen in den Menschenrechtsverträgen verpflichten den Staat, selber Gewaltakte zu unterlassen sowie Personen gegen eine Gewaltanwendung durch private Dritte zu schützen. Es handelt sich dabei vor allem um das Recht auf Leben, das Verbot der Folter und der unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung, das Sklavereiverbot sowie das Recht auf persönliche Freiheit und Sicherheit. Entsprechende Bestimmungen finden sich insbesondere im UNO-Pakt über bürgerliche und politische Rechte, in der Antifolterkonvention, in der Kinderrechtskonvention und im Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie – auf europäischer Ebene – in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).
Die Konvention des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (sog. Istanbul-Konvention) hält in Art. 3 lit. a explizit fest, dass häusliche Gewalt als Menschenrechtsverletzung verstanden werden muss.
- Konvention des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
Dokumentation auf humanrights.ch
Eine Vielzahl an Ursachen
Häusliche Gewalt kann auf die unterschiedlichsten Ursachen zurückgeführt werden. Mittelbar gründet häusliche Gewalt auf historisch gewachsenen ungleichen Machtverhältnissen zwischen Frauen und Männern und hat demnach strukturellen Charakter.
Unmittelbar ursächlich sind häufig soziale, ökonomische und persönliche Krisen in Zusammenhang mit kulturellen Dynamiken, Veränderungen in der Paarbeziehung, innerfamiliären Machtgefällen, Abhängigkeiten und/oder Isolation.
Weitergehende Informationen
Der Fachbereich Häusliche Gewalt des Eidgenössischen Büros für Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) hat ein Themendossier sowie zahlreiche Informationsblätter zu verschiedenen Aspekten des Themas häusliche Gewalt veröffentlicht.
- Häusliche Gewalt
Themendossier des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG - Informationsblätter Häusliche Gewalt
Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG - Häusliche Gewalt in der Schweiz
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