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SKMR-Studie: Die Regelung des Unterhalts nach Trennung oder Scheidung im Mangelfall – Hinweise aus menschenrechtlicher Sicht

18.11.2014

Ausgangslage der Studie des Bundesamtes für Justiz bildet die aktuelle schweizerische Rechtspraxis, wonach bei der Scheidung oder Trennung im sogenannten «Mankofall» die Verantwortung für den finanziellen Unterhalt überwiegend oder unter Umständen sogar vollumfänglich vom obhutsberechtigten Elternteil zu tragen ist. Von einem Mankofall wird dann gesprochen, wenn nach einer Scheidung oder Trennung das gemeinsame Einkommen für die Deckung der Bedürfnisse der Eltern und der Kinder, die nun in zwei verschiedenen Haushalten leben, nicht mehr ausreicht.

Die Studie geht der Frage nach, welche Vorgaben sich aus den von der Schweiz anerkannten Grund- und Menschenrechten für eine rechtsgleiche bzw. geschlechter- und kindgerechte Unterhaltsregelung im Falle einer Mangelsituation ergeben. Im Anschluss daran wird die Rechtslage in ausgewählten europäischen Ländern zusammenfassend dargelegt und bewertet. Die Studie schliesst mit Empfehlungen für eine menschenrechtskonforme Regelung.

Dokumentation