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Studie zu Zwangsverheiratungen in den Mitgliedstaaten des Europarats

10.04.2007

Die Studie «Forced Marriage in Council of Europe member states – A comparative study of legislation and political initiatives» wurde durch die Abteilung Gleichheit zwischen Frauen und Männern des Europarats unter der Leitung der Direktorin Edwige Rude-Antoine im Jahre 2005 verfasst. Darin werden Zwangsverheiratungen in 28 Mitgliedstaaten des Europarats untersucht, wobei die potentiell anwendbare Gesetzgebung und die politischen Initiativen zur Bekämpfung des Phänomens besonders berücksichtigt werden.

Die Studie enthält als Kern eine Empfehlung des Ministerkomitees des Europarats zum Schutz von Frauen gegen Gewalt. Diese beinhaltet insbesondere, dass Zwangsverheiratungen als Gewaltakte angesehen werden müssen und somit in Europa verboten werden sollen. Die Notwendigkeit zur Reform des Zivil- und Strafrechts, sowie der internationalen Richtlinien des Privatrechts angesichts der international anerkannten Standards von Menschenrechten wird dargelegt. Die Studie enthält faktische und rechtliche Hintergründe zu den Mitgliedsstaaten des Europarats und bildet einen Informationsfundus, welcher der Unterstützung von Initiativen zur Vorbeugung von Zwangsehen dient.

Ausserdem befasst sich die Studie mit dem Definitionsproblem des Begriffs Zwangsverheiratung, welcher kein Terminus mit explizit rechtlichem Inhalt darstellt, dem Mangel an quantitativen Umfragen und Daten zum Thema in den Mitgliedsstaaten, den zahlreichen Faktoren der Zwangsehe und den kollektiven und individuellen Konsequenzen für die Betroffenen, sowie mit den mangelnden Antworten im Gesetz und den Grenzen des rechtlichen Vorgehens. Der letzte Teil enthält zudem Hinweise auf Berichte über Zwangsheirat und auf Organisationen, welche sich damit befassen.

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