08.07.2019
Die Eidgenössische Kommission für Frauenfragen EKF hat eine aktualisierte Version des CEDAW-Leitfadens für die Schweizer Rechtspraxis veröffentlicht. Dieser Online-Leitfaden vereinfacht die praktische Anwendung der UNO-Frauenrechtskonvention CEDAW, welche 1997 von der Schweiz ratifiziert wurde. Im Jahr 2008 unterzeichnete die Eidgenossenschaft ausserdem das Zusatzprotokoll, welches ein Individualbeschwerderecht vorsieht. Seither haben Einzelpersonen und Gruppen von Personen die Möglichkeit, sich beim UNO-Frauenrechtsausschuss zu beschweren, wenn sie sich nach Ausschöpfung der Rechtsmittel in der Schweiz in ihren Rechten aus dem Übereinkommen verletzt fühlen.
Anstoss für die Initiierung des Projekts hatte die Erfahrung gegeben, dass das Mitteilungsverfahren selten genutzt wurde. Dies wurde auf den Mangel an Vertrautheit der Anwälte und Anwältinnen mit dem Prozess zurückgeführt. Dem Problem sollte mit dem Leitfaden abgeholfen werden.
Der Leitfaden führt die relevanten Dokumente auf, stellt anwendungsbezogene Informationen zur Verfügung und zeigt anhand von Modellfällen, wie das CEDAW-Übereinkommen die rechtliche Argumentation im Einzelfall stärken kann. Des Weiteren wird das Vorgehen für die Nutzung des internationalen Mitteilungsverfahrens aufgezeigt.
Der Leitfaden wurde von Rechtsexpertinnen und praktizierenden Rechtsanwältinnen erarbeitet und setzt den Fokus auf die Anwendbarkeit in der Praxis. Der Leitfaden war im Jahr 2012 erstmals elektronisch veröffentlicht worden und wurde nun aktualisiert.
Dokumentation
- «Von der Idee zur Tat - das heisst CEDAW»
Broschüre, pdf, 55 S., Deutsch - CEDAW-Leitfaden für die Rechtspraxis
Online-Leitfaden der Eidgenössischen Kommission für Frauenfragen EKF, 18. Juni 2019 - CEDAW-Leitfaden für Schweizer Rechtspraxis (ursprüngliche Version von 2012)
Artikel humanrights.ch, 5. Juni 2012