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Schwacher Staat als Bedrohung für die Menschenrechte

11.07.2005

Lässt sich rechtsstaatliche Verantwortlichkeit privatisieren? Dieser provokanten Fragestellung widmete sich eine Fachtagung der Schweizerischen Sektion der Internationalen Juristenkommission (ICJ) und der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA).

Ausgangspunkt für die Veranstaltung war gemäss den Organisatoren, dass die wirtschaftliche Globalisierung und die zunehmende Bedeutung privater Akteure, deren Handlungen zunehmend menschenrechtsrelevant werden, für die Achtung und Förderung der Menschenrechte eine neue Herausforderung bedeuten. Menschenrechte würden nicht mehr nur durch autoritäre, zu starke Staaten gefährdet, sondern auch durch schwache Staaten.

In verschiedenen Referaten kamen drei Ebenen zur Sprache, in welchen die zunehmende Privatisierung rechtsstaatlicher Verantwortlichkeit auszumachen ist. Erstens ging es um zerfallende oder noch aufzubauende Staaten, die ihre Ordnungs- und Schutzfunktion nicht wahrnehmen können und im schlimmsten Fall Menschenrechtsverbrechen mehr oder weniger tatenlos zusehen müssen. Zweitens wurde die Verantwortung transnationaler Firmen, welche die Situation in Entwicklungsländern nicht ausnützen und zur Wahrung der Menschenrechte beitragen sollten, angesprochen. Drittens stand die zunehmende Tätigkeit von Militär- und Bewachungsfirmen zur Debatte.