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Kindeswohl geht vor

08.09.2005

 

Eine ausländische Rechtsordnung, welche die elterliche Gewalt bei der Scheidung grundsätzlich dem Vater überträgt, ohne dass diese Lösung mit Rücksicht auf das Wohl des Kindes geboten wäre, verstösst laut einem Urteil des Bundesgerichts gegen den schweizerischen Ordre public.