08.09.2005
Eine ausländische Rechtsordnung, welche die elterliche Gewalt bei der Scheidung grundsätzlich dem Vater überträgt, ohne dass diese Lösung mit Rücksicht auf das Wohl des Kindes geboten wäre, verstösst laut einem Urteil des Bundesgerichts gegen den schweizerischen Ordre public.
- BGE-129 III 250 vom 19.12.2002
auf bger.ch - Artikel von Markus Felber
NZZ vom 24. März 2003 (pdf, 1 S.)