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Streit um Besuchsrecht - Kindeswohl bleibt oberste Richtschnur

18.07.2005

 

Bei der Regelung des Besuchsrechts getrennter oder geschiedener Eltern gilt es in jedem Fall, die näheren Umstände abzuklären, damit eine Lösung gefunden werden kann, die dem Wohl des Kindes Rechnung trägt. Das betont das Bundesgericht in einem neuen Entscheid mit Blick auf seine bisherige Rechtsprechung.

Entzug des Besuchsrechts als letztes Mittel

In einem weiteren Urteil entschied das Bundesgericht, dass der vollständige Entzug des Rechts auf persönlichen Umgang mit dem Kind die Ultima Ratio bilde und nur angeordnet werden dürfe, wenn es keine Möglichkeit gebe, die nachteiligen Auswirkungen des Besuchsrechts auf ein für das Kind vertretbares Mass zu bringen.

Im betroffenen Entscheid war ausschlaggebend, dass die vollständige Verweigerung des Besuchsrechts willkürlich war - und dies selbst bei einer Entführungsgefahr. Denn die Vorinstanz hätte den persönlichen Umgang zwischen Vater und Kind mit gewissen Auflagen gewährleisten können.