26.04.2005
Die schriftliche Begründung des bundesgerichtlichen Urteils, laut dem der Schadenersatzanspruch eines sexuell missbrauchten Kinds wegen Selbstverschuldens gekürzt werden kann, macht den nach der öffentlichen Urteilsberatung vom 24. Februar zum Teil massiv kritisierten Mehrheitsentscheid der I. Zivilabteilung kaum verständlicher.
- Artikel von Markus Felber
NZZ vom 3. Mai 2004 (pdf, 1 S.) - Urteil vom BGer 4C.225/2003 vom 24.2.2004
auf bger.ch