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Internationale Kindesentführungen und Kindeswohl

30.03.2014

 

Obwohl das Bundesgesetz über internationale Kindesentführung sowie die zwei Haager Übereinkommen zum Schutz von Kindern und Erwachsenen seit dem 1. Juli 2009 in Kraft ist, bleibt die Rechtsprechung in Fällen internationaler Kindesentführung heikel.

So hat das Bundesgericht in einem Urteil vom 16. Jan. 2014 zu einem Kindsentführungsfall darauf verzchtet, die Bedingungen der Rückführung des Kindes zu prüfen. Dies hat beim Schweiz. Kompetenzzentrum für Menschenrechte Stirnrunzeln ausgelöst.

Stärkere Gewichtung des Kindeswohls im Gesetz

Das neue Bundesgesetz von 2009 war nicht zuletzt vom Willen getragen, dem Kindeswohl in Kindesentführungsfällen das nötige Gewicht zu verschaffen und jenseits einer starren Auslegung der Haager Abkommen neue Handlungsspielräume zu schaffen.

Kontroverse Gerichtsfälle

Seit der Jahrtausendwende war es zu einigen umstrittenen Gerichtsurteilen in Kindesentführungsfällen gekommen.

Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

Der Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg (EGMR) hat die Schweiz im Fall Bianchi von 2006 für das Vorgehen bei der Entführung eines 6-jährigen Jungen durch seine Schweizer Mutter gerügt. Die Rechte des Vaters auf Achtung des Familienlebens seien von den zuständigen Luzerner Behörden verletzt worden, urteilten die Richter und sprachen ihm eine Genugtuung, bzw. Entschädigung in der Höhe von 20'000 Euro zu.

Im im Fall Neulinger und Shuruk gegen die Schweiz von 2010 hat die Grosse Kammer des EGMR hingegen die Schweiz gerügt, weil er die Rückführung eines in die Schweiz entführten Kindes nach Israel als mit dem Kindeswohl unvereinbar taxierte. Dies hat auch deshalb Aufsehen erregt, weil die erste Instanz des EGMR noch zum gegenteiligen Schluss gekommen war.

Umstrittenes Bundesgerichtsurteil

Ein typisches Beispiel einer umstrittenen Entscheidung des BUndesgerichts war ein Urteil von 2004. Dieses wies die staatsrechtliche Beschwerde einer Mutter, welche ihre beiden Kinder im Alter von sechs und acht Jahren aus Australien in die Schweiz entführt hatte. Der Gesichtspunkt des Kindeswohls blieb damals unberücksichtigt.

Was tun?

Falls Sie mit einer Situation aus der Praxis konfrontiert sind, finden Sie professionelle Information und Beratung bei folgender Stelle:

  • Kindsentführung
    Schweiz. Anlaufstelle «Grenzüberschreitende Familienkonflikte»