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Menschenrechtsverteidiger*innen: Schutzbestrebungen der Interamerikanische Kommission für Menschenrechte

17.02.2015

Die Interamerikanische Kommission für Menschenrechte (IKMR) betonte 1998 in ihrem Jahresbericht ausdrücklich (4. Empfehlung), wie wichtig die Arbeit von Menschenrechtsverteidiger/innen für die Situation der Menschenrechte in Amerika sei. Ende 2001 entschloss sie sich, innerhalb der Kommission ein spezielles Büro für das Anliegen von Menschenrechtsverteidiger/innen zu schaffen.

Dieser Entscheid lässt sich auf die im Juni 2001 angenommene Resolution AG/RES. 1818 (XXXI-O/01) zurückführen, welche die IKMR dazu auffordert, die Situation von Menschenrechtsverteidiger/innen in der Region zu beobachten und mit Studien und Berichten zu begleiteten.  Im März 2011 folgte der Entschluss der IKMR, ein Mandat für einen Sonderberichterstatter für Menschenrechtsverteidiger/innen zu schaffen.

Das Büro und der Sonderberichterstatter für Menschenrechtsverteidiger/innen

Die Hauptaufgaben des Büros und des Sonderberichterstatters umfassen die Sammlung und Aufbereitung von Information über die Situation von Menschenrechtsverteidiger/innen in der Region durch eine enge Zusammenarbeit mit jeglichen involvierten Akteuren. Sie unterstützen die IKMR bei Menschenrechtsfällen, in denen Menschenrechtsverteidiger/innen involviert sind. Ferner kann der Sonderberichterstatter unter der Voraussetzung, dass der betroffene Staat einverstanden ist, Länder besuchen und Kontakte zu zivilgesellschaftlichen und staatlichen Akteuren aufnehmen. Als ein weiteres Instrument kann der Sonderberichterstatter die IKMR dazu auffordern, vorsorgliche Massnahmen zu erlassen.

Der aktuelle Berichterstatter heisst José de Jesús Orozco Henríquez.

  • Rapporteurship
    Webseite des Sonderberichterstatters der Interamerikanischen Kommission für Menschenrechte

Dokumentation