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Menschenrechtsverteidiger*innen: Schutzbestrebungen der OSZE

17.02.2015

Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE ) hat seit ihrem Bestehen verschiedene Erklärungen angenommen, welche Menschenrechtsverteidiger/innen zu Gute kommen.

Der OSZE Focal Point für Menschenrechtsverteidiger/innen

Am 10. Juli 2007 beteuerte die parlamentarische Versammlung der OSZE mit einer Resolution die wichtige Rolle von Menschenrechtsverteidiger/innen zum Schutz und der Förderung von Menschenrechten und fundamentale Freiheiten. Mit der Resolution erhielt das Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte (ODIHR) die Kompetenz, eine Arbeitseinheit («Focal Point») zum Schutz von Menschenrechtsverteidiger/innen einzurichten.

Der Focal Point unterstützt die Zusammenarbeit zwischen nationalen Menschenrechtsinstitutionen und MRV, sensibilisiert die OSZE Feldmissionen auf die Thematik der MRV, bietet Aus- und Weiterbildungsprogramme für Menschenrechtsverteidiger/innen an und assistiert die Mitgliedstaaten im Aufbau einer aktiven Zivilgesellschaft.
Spezifische Aktivitäten des Focal Points beinhalteten und beinhalten Ausbildungsprogramme für Mitarbeiter/innen von nationalen Menschenrechtsinstitutionen, die Herausgabe eines Handbuchs zur Versammlungsfreiheit, Weiterbildungen und Erfahrungsaufbau für NGOs sowie die Organisation von regionalen Runden Tischen zur Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit.

Im Dezember 2007 veröffentlichte das ODIHR einen Bericht über die Lage von Menschenrechtsverteidiger/innen im OSZE-Raum («Human Rights Defenders in the OSCE Region – Our Collective Conscience») und publizierte anschliessend im Dezember 2008 einen Bericht zu Herausforderungen und  bewährten Praktiken zum Schutz von MRV in der OSZE Region («Human Rights Defenders in the OSCE Region – Challenges and Good Practices»).

Die OSZE-Leitlinien

Im Jahr 2014 hat das ODIHR  Richtlinien erarbeitet, um Menschenrechtsaktivisten/-innen besser zu schützen.

Die Leitilinien sind international das bisher umfassendste Dokument zum Schutz von Menschenrechtsverteidiger/-innen und basieren auf den OSZE-Verpflichtungen und den international anerkannten Menschenrechtsstandards, die sie ausführlich darlegen. Sie beziehen sich insbesondere auf die UNO-Deklaration zum Schutz von Menschenrechtsverteidiger/-innen von 1998. Die OSZE-Leitlinien schaffen somit keine zusätzlichen Verpflichtungen für die OSZE-Teilnehmerstaaten, keine neuen Standards oder gar speziellen «Rechte» für Menschenrechtsverteidiger/-innen, wie dies einzelne Staaten (Russland, Vatikanstaat) an der Konferenz monierten. Sie wollen aber zum verstärkten Schutz jener beitragen, die die Menschenrechte anderer schützen und deshalb gefährdet sind.

Zur Lancierung der OSZE-Leitlinien

Zur Lancierung dieser Leitlinien trafen sich am 10. und 11. Juni 2014 auf Einladung des Schweizer OSZE-Vorsitzes rund 100 Experten/-innen aus den Teilnehmerstaaten der OSZE in Bern.

«Menschenrechtsverteidiger/innen brauchen und verdienen unseren Respekt und unsere Unterstützung», sagte Bundesrat Didier Burkhalter, der als amtierender Vorsitzender der OSZE die offizielle Tagung am 10. Juni im Schweizerhof in Bern eröffnete. Für die Umsetzung der Menschenrechte brauche es vor allem eines: den politischen Willen, die abgegebenen Versprechen auch einzuhalten und die Zivilgesellschaften in ihren Bestrebungen zu unterstützen, sagte Burkhalter. Das beginne im eigenen Land, es sei sinnlos, nur mit dem Finger auf andere zu zeigen.

Organisiert wurde die zweitägige Konferenz von der Schweiz in Zusammenarbeit mit dem serbischen OSZE-Vorsitz 2015 und dem OSZE-Büro für Demokratische Institutionen und Menschenrechte (ODIHR). Vertreten an der Konferenz waren Regierungsdelegierte, Vertreter/innen der Zivilgesellschaft und von Menschenrechtsinstitutionen.

Dokumentation