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Asylrekurskommission: Familiennachzug erlaubt

10.04.2006

Die Asylrekurskommission hat Ende März ein wichtiges Grundsatzurteil gefällt. Künftig dürfen vorläufig aufgenommene Flüchtlinge grundsätzlich ihre Familien in die Schweiz nachziehen. Mit dem Urteil wolle die Rekurskommission verhindern, dass das in der Verfassung geschützte Familienleben verunmöglicht werde, schreiben die Nachrichtenagenturen.

Bisher galt die Regelung,  dass ein vorläufig aufgenommener Flüchtling können seine/ihre Familie nicht sofort nachkommen lassen konnte, sondern drei Jahre warten musste.

Zur neuen Rechtlage schreibt die «Schweizerische Flüchtlingshilfe» in einem Rundbrief vom 18. April 2006:

«Seit April 2006 ist die Wartefrist von drei Jahren aufgehoben. Familienangehörige von vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen können sofort in die Schweiz einreisen, ausser die gesamte Familie hat die Möglichkeit, gemeinsam in einen anderen Staat (Dritt­staat) weiterzureisen.
Zur Zeit wissen wir nicht, ob mit dem revidierten Asylgesetz die drei Jahre Wartefrist wieder eingeführt wird. Daher ist es besser, wenn Sie Ihr Gesuch um Familiennachzug so schnell als möglich stellen. Ihre Familienangehörigen müssen dazu ein Asylgesuch bei der Schweizer Botschaft im Ausland einreichen.
Für einen Familiennachzug gelten noch folgende weitere Bedingungen: Wichtig ist, dass Sie Ihr Möglichstes tun, um nicht abhängig von der Sozialhilfe zu sein und dass Sie nicht straffällig sind, da sonst das Bundesamt die Einreise Ihrer Familie verweigern kann.»