30.01.2007
Die Beschwerde einer Frau aus Ghana, der nach dem Tod ihres Ehemanns der Nachzug ihrer Kinder aus Ghana verweigert worden war, wurde vom Bundesgericht abgewiesen. Sie habe keine überzeugende Erklärung liefern können, warum sie 11 Jahre lang mit dem Nachzug gewartet habe, hiess es in der Begründung.
Das neue Ausländergesetz sieht vor, dass über 12-jährige Kinder innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt der Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung in die Schweiz geholt werden müssen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat indes schon die Auffassung vertreten, dass das Alter der Kinder und die Dauer der Trennung keine entscheidende Rolle beim Nachzug spielen dürfen.
- BGE 133 II 6 vom 19.12.2006
auf bger.ch - Kindernachzug wird nicht gelockert
NZZ, 26. Januar 2007 (pdf, 1 S.)