17.12.2013
Das Bundesgericht (BGer) nimmt eine Beurteilung im Hinblick auf Art. 8 EMRK vor und bestätigt in seinem Entscheid die Wegweisung des Beschwerdeführers. Das BGer nimmt zudem Stellung zum EGMR-Urteil Udeh gegen die Schweiz. Es ist der Ansicht, dass es sich dabei nicht um einen Grundsatzentscheid handelt und dass es daher im vorliegenden Fall nicht zu berücksichtigen sei.
- BGer 2C_365/2013 vom 30 August 2013 (zur Publikation vorgesehen)
auf bger.ch - Wegweisung eines kosovarischen Staatsangehörigen vom Bundesgericht bestätigt
Schweizerisches Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR), Newsletter vom 11. Dezember 2013