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Asylrecht: Neue Verschärfungen in Erarbeitung

07.10.2008

Das revidierte Asylrecht ist noch kein ganzes Jahr lang in Kraft und schon beabsichtigt die Vorsteherin des Bundesamts für Migration (BFM), Evelyne Widmer-Schlumpf, weitere Verschärfungen einzuführen. Gemäss einem Bericht der NZZ am Sonntag vom 5. Oktober 2008 hat Widmer-Schlumpf einen Revisionsentwurf in die Ämterkonsultation gegeben, welcher aus Sicht der Menschenrechte mehrere bedenkliche Punkte enthält. So sollen etwa Deserteure kein Asyl mehr erhalten, das Einreichen von Asylanträgen in Botschaften der Schweiz im Ausland soll nicht mehr möglich sein und Asylsuchende dürfen sich in der Schweiz nicht mehr politisch betätigen. Solidarité sans frontières schreibt in einer Reaktion auf die Enthüllungen der NZZ am Sonntag: «Aus den Vorschlägen wird klar: für das Bundesamt für Migration (BFM) ist das Asylrecht erst dann scharf genug, wenn es keine Flüchtlinge mehr zulässt.»

Derweil hat das Observatoire romand du droit d'asile et des étrangers (ODAE), die französischsprachige Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht, anlässlich des zweiten Jahrestages der Abstimmung über die neuen Asyl- und Ausländergesetze vom 24. September 2006 einen Bericht veröffentlicht. Dieser bietet eine erste Bilanz über die Konsequenzen der Gesetzesrevisionen für Betroffene. Der Bericht basiert auf gut dokumentierten Informationen, gibt einen kohärenten Überblick über die Problematik und nennt die von den Behörden nicht eingehaltenen Versprechen beim Namen.

Festellungen des ODAE

Im Falle des Ausländerrechts zeigt das ODAE auf, dass gerade Ausländer/innen, die in der Schweiz bereits unter prekären Verhältnissen leben, nun unter den Verschärfungen des Gesetzes noch zusätzlich leiden. In diesem Zusammenhang bemängelt das ODAE etwa die strikten Praktiken der Behörden gegenüber Minderjährigen (Ausweisung von gut integrierten Jugendlichen oder von Kindern, sogar solchen mit Schweizer Pass!) und erwähnt das ungelöste Problem der Regularisierung von illegalen Arbeitnehmenden.

Im Zusammenhang mit dem Asylrecht beobachtet das ODAE ein Abrutschen ins Willkürliche, weil die Behörden im Kampf gegen den Missbrauch häufig einzig aufgrund der Einschätzung der Glaubwürdigkeit einer Person entscheiden können und damit falsche Beschlüsse riskieren. Es bemängelt die Ungleichbehandlung im Bereich der Gewährung der Nothilfe und die Übertreibung der Behörden, was das Kriteriums der nicht vorliegenden Identitätsausweise anbelangt.

Der Bericht ist nur auf französisch verfügbar und basiert auf den rund vierzig Einzelfällen, die auf der Website der Stelle bisher dokumentiert sind. Die deutschsprachige Beobachtungsstelle ist etwas weniger lange aktiv und hat deshalb bisher noch keinen ähnlichen Bericht erstellt. Interessierte Personen erhalten jedoch auch auf der Website der deutschsprachigen Stelle zahlreiche Hinweise auf Einzelfälle.

Dokumentation

Weiterführende Informationen