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Asyl- und Ausländerrecht: Beobachtungsstellen dokumentieren Verstösse gegen Menschenwürde

01.07.2008

Seit der Inkraftsetzung des neuen Asyl- und Ausländerrechts dokumentieren einige regionale Beobachtungsstellen Entscheide und Massnahmen, die aufgrund der neuen Gesetze verhängt wurden und zu inakzeptablen Konsequenzen für einzelne Betroffene führten. Nun hat die Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht mit der Website www.beobachtungsstelle.ch eine schweizweite Plattform geschaffen. Dort können Betroffene online Einzelfälle melden.

Im Februar 2007 war der Verein für die gesamtschweizerische Koordination gegründet worden. Im März 2008 zogen die Verantwortlichen der Westschweizer Antenne ein erstes Fazit über ihre Arbeit, wie Swissinfo  - leider nur auf Französisch - berichtete.

Rund 20 ummenschliche Entscheide allein in Genf dokumentiert

Gemäss dem Bericht von Swissinfo zeigt die Westschweizer Antenne auf, dass die Anwendung des verschärften Asylgesetzes und des Ausländergesetzes, wie sie vom Schweizer Stimmvolk 2006 angenommen wurden, manchmal sehr unmenschliche Konsequenzen hat. Die Verantwortlichen der Beobachtungsstelle berichten zum Beispiel von zwei Schweizer Kindern, deren Mütter Afrikanerinnen sind. Die beiden Schweizer Kinder müssen die Schweiz mit ihren Müttern verlassen, weil diese über keinen geregelten Aufenthalt verfügen. Dies hat das Bundesamt für Migration (BFM) entschieden. Angesprochen auf den Fall stellt sich das Bundesamt auf die Position, es wende lediglich das Gesetz an.

Die Beobachtungsstellen, die regional organisiert sind, beschäftigen sich mit Einzelfällen. Ihr Ziel ist es, am Beispiel Einzelner zu zeigen, wie die Behörden im Namen der Missbrauchsbekämpfung vorgehen. Allein die bereits gut funktionierende Beobachtungsstelle des Kantons Genf dokumentiert für das vergangene Jahr mindestens zwanzig Fälle, die zu unmenschlichen Entscheiden seitens der Behörden und zu grossem Leid bei den Betroffenen geführt haben. 

Unfaire Härtefallregelung 

Die Massnahmen, zu welchen die Behörden greifen, verletzten allzu oft die Menschenwürde von Flüchtlingen und Immigrierten in der Schweiz, findet deshalb François de Vargas, Mitglied des provisorischen Vorstands der Westschweizer Beobachtungsstelle. «Das Gesetz sieht Erleichterungen für Sonderfälle vor», erinnert er. «Wir fordern, dass solche Ausnahmeregelungen auch effektiv getroffen werden und dass das Gesetz etwas menschlicher umgesetzt wird.» Sein Kollege aus Genf, Yves Brütsch fügt hinzu: «Welchen Sinn hat ein Asylgesetz, wenn seine Anwendung vom Willen eines Beamten abhängt, ein Dossier effektiv zu prüfen.»

Verein für eine gesamtschweizerische Koordination 

Am 8. Februar 2007 wurde der Verein «Für eine Schweizerische Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht» in Bern gegründet. Die Beobachtungsstelle hat das Ziel, die Anwendung der zwei neuen Gesetze zum Asyl- und Ausländerrecht zu überwachen, die am 24. September 2006 vom Volk angenommen wurden. Im Vorlauf zu den Abstimmungen hatte sich eine starke Koalition von Bürgerinnen und Bürgern entwickelt, die die Unmenschlichkeit und auch die Unwirksamkeit der beiden Gesetze angeprangert hat. 

Diese Koalition, die Frauen und Männer aller Parteien, Berufstände und Kantone vereinigte, möchte weiterhin  aktiv bleiben, da ihnen klar ist, dass sich die Schweizer Migrationspolitik weiter verschärfen wird. Mit der Gründung dieser Beobachtungsstelle sollen unmenschliche und gegen internationales Gesetz verstossende Entscheide dokumentiert werden. Dabei ist es den Gründerinnen und Gründern, zu denen auch der ehemalige Bundeskanzler François Couchepin zählt, wichtig, dass die Beobachtungsstelle unabhängig von Politik, Ideologie und Wirtschaft arbeiten kann.