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Unmenschliche Rückschaffungsentscheide in der Schweiz

19.01.2005

In einer Medienmitteilung am 7. September 2004 forderte Amnesty International (AI) ein Moratorium von sechs Monaten für Rückschaffungen von abgewiesenen Asylsuchenden aus dem Kanton Waadt. Man wehre sich nicht grundsätzlich gegen die Rückführung abgewiesener Asylsuchender. Diese müssten aber in Sicherheit und Würde geschehen und das «Non-Refoulement»-Prinzip müsse seriös geprüft werden.

Noch im selben Monat setzte der Kanton Waadt daraufhin eine Arbeitsgruppe mit Vertretern des Kantons und von Amnesty International (AI) ein, welche abgelehnte Asylgesuche nochmals überprüfte und bei Fehlern dem Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) unterbreitete. Nach Abschluss der Nachprüfung des BFF, kam es bei 45 Personen zu einem positiven Aufnahmeentscheid. Gleichzeitig wurden jedoch 478 abgewiesene Asylsuchende aufgefordert, die Schweiz definitiv zu verlassen.

Die Reaktion von AI war umgehend und scharf: Das BFF habe weder gegenüber dem Kanton noch gegenüber den betroffenen Personen die negativen Entscheide begründet. Diese Vorgehensweise sei willkürlich. Hinzu komme, dass das BFF vergleichbare Situationen ungleich behandelt habe. AI wandte sich deshalb an den Regierungsrat des Kantons Waadt und ersuchte diesen, seine Vereinbarung mit dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement zu überdenken. AI kündete zudem an, sich an die Geschäftsprüfungskommissionen des Parlaments zu wenden, um eine Untersuchung der Arbeit des BFF zu beantragen.

Die Regierung des Kantons Waadt hielt aber an ihrem Entscheid fest: Die abgewiesenen Asylsuchenden mussten die Schweiz verlassen. Vorübergehend setzte sie jedoch die Zwangsmassnahmen für Familien mit Kindern und alleinstehende Frauen aus Kosovo und Srebrenica aus. Für sie wird ein Programm der begleiteten Rückkehr angeboten. In drei Monaten will die Regierung auf ihren Entscheid zurückkommen und die Lage neu beurteilen.
Sowohl AI, wie auch die Waadtländer Kirchen bedauerten diesen Regierungsentscheid. Die Asylkoordination Waadt hielt fest, die Waadtländer Regierung beweise, dass es ihr an politischem Mut fehle. Wer vom Entscheid nicht betroffen sei, müsse jederzeit mit der Verhaftung rechnen. Darunter waren gemäss der Asylkoordination auch Familien mit kleinen Kindern, deren Gesuch gar nie nach Bern gesandt wurde.