06.11.2012
Das Bundesgericht hat im Juni 2012 in zwei Fällen zur Ablehnung von Einbürgerungsgesuchen Stellung genommen.
Dabei hält es fest, dass ablehnende Einbürgerungsentscheide, gestützt auf Art. 29 Abs. 2 BV und Art. 15b BüG, der Begründungspflicht unterliegen.
Weiter muss Art. 58a BüG in dem Sinn verfassungskonform ausgelegt werden, dass wegen des Grundsatzes der Geschlechtergleichheit nicht nur die Kinder einer gemäss dieser Bestimmung erleichtert eingebürgerten Mutter, sondern eines gleicherweise eingebürgerten Vaters ihrerseits von der erleichterten Einbürgerung profitieren können.
- BGE 138 II 217 vom 18. Juni 2012
auf bger.ch - BGE 138 I 305 vom 12. Juni 2012
auf bger.ch - Anspruch auf (vereinfachte) Einbürgerung?
Schweizerisches Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR), Newsletter vom 31. Oktober 2012