17.12.2007
Der Bundesrat hat die Strafregisterverordnung dahingegehend verändert, dass kantonale Einbürgerungsbehörden künftig auf alle Strafregisterdaten online zugreifen können. Der Bund hofft, dass damit Einbürgerungsverfahren effizienter und ungerechtfertigte Einbürgerungen vermieden werden. Im Vernehmlassungsverfahren hatten die Demokratischen Juristen (DJS) das Vorhaben kritisiert: Mit dieser Ermächtigung werde die Unschuldsvermutung unterlaufen. Die neue Regelung gilt ab 15. Februar 2008.
DJS: Unschuldsvermutung bleibt auf der Strecke
Im Gegensatz zu den im erläuternden Bericht gemachten Ausführungen seien die DJS klar der Ansicht, dass mit der vorgeschlagenen Ausweitung des Online-Zugriffsrechts auf die Kantone die Unschuldsvermutung durchaus verletzt würde – namentlich mit der Ausdehnung des Zugriffs auf Daten über hängige Verfahren, wenn z.B. dem Opfer einer missbräuchlichen Strafanzeige die Einbürgerung temporär vorenthalten würde. Dies schreiben die DJS in ihrer Vernehmlassungsantwort.
Des weiteren kritisieren sie das Vorgehen des Bundesrats. «Die Ausweitung eines Grundrechtseingriffes lediglich durch eine Verordnung ist grundsätzlich äusserst problematisch. Dieses Vorgehen wurde vom Bundesrat in der Vergangenheit gerade bei Datenbanken leider immer wieder gewählt. Die DJS sind der Ansicht, dass gerade wenn es um sensible Daten geht, nur ein rechtsstaatlich und rechtspolitisch einwandfreies Vorgehen im Rahmen einer Gesetzesänderung zulässig ist. »
- Erweiterte Zugriffsrechte für die kantonalen Einbürgerungsbehörden -Bundesrat verabschiedet Änderung der Strafregister-Verordnung
Medienmitteilung des Eidg. Justiz- und Polizeidepartements vom 14. Dezember 2007 - Stellungnahme der DJS vom 31. Juli 2007 (pdf, 2 S.)
- Blocher erhält gutes Echo
«Der Bund», 31. Juli 2007 (pdf, 1 S.) - Vorentwurf der Verordnung über das Strafregister (pdf, 6 S.)
- Erläuterungen zur Änderung der Verordnung über das Strafregister vom 18.4.07 (pdf, 6 S.)