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Mehr Rechte für die kantonalen Einbürgerungsbehörden

17.12.2007

Der Bundesrat hat die Strafregisterverordnung dahingegehend verändert, dass kantonale Einbürgerungsbehörden künftig auf alle Strafregisterdaten online zugreifen können.  Der Bund hofft, dass damit Einbürgerungsverfahren effizienter und ungerechtfertigte Einbürgerungen vermieden werden. Im Vernehmlassungsverfahren hatten die Demokratischen Juristen (DJS) das Vorhaben kritisiert: Mit dieser Ermächtigung werde die Unschuldsvermutung unterlaufen. Die neue Regelung gilt ab 15. Februar 2008.

DJS: Unschuldsvermutung bleibt auf der Strecke 

Im Gegensatz zu den im erläuternden Bericht gemachten Ausführungen seien die DJS klar der Ansicht, dass mit der vorgeschlagenen Ausweitung des Online-Zugriffsrechts auf die Kantone die Unschuldsvermutung durchaus verletzt würde – namentlich mit der Ausdehnung des Zugriffs auf Daten über hängige Verfahren, wenn z.B. dem Opfer einer missbräuchlichen Strafanzeige die Einbürgerung temporär vorenthalten würde. Dies schreiben die DJS in ihrer Vernehmlassungsantwort.

Des weiteren kritisieren sie das Vorgehen des Bundesrats. «Die Ausweitung eines Grundrechtseingriffes lediglich durch eine Verordnung ist grundsätzlich äusserst problematisch. Dieses Vorgehen wurde vom Bundesrat in der Vergangenheit gerade bei Datenbanken leider immer wieder gewählt. Die DJS sind der Ansicht, dass gerade wenn es um sensible Daten geht, nur ein rechtsstaatlich und rechtspolitisch einwandfreies Vorgehen im Rahmen einer Gesetzesänderung zulässig ist. »